Vollkaskoversicherung mit Fr. 1000.- Selbstbehalt
pro Schadenfall
Haftpflicht mit Fr. 500.- Selbstbehalt pro Schadenfall
TCS-Schutzbrief CH/Europa
250 Kilometer pro Tag / 1750 Kilometer pro Woche
gratis Parkplatz für eigenen PW
(auf eigenes Risiko)
Fahrzeugeinweisung
Veloträger (wie beworben resp. bestellt)
2 Gasflaschen (1x voll, 1x angebrochen)
Markise
Im Mietpreis inbegriffen sind:
Geschirr und Besteck für die Anzahl im Fahrzeug zugelassener Personen
Pfannen, Töpfe, Schüsseln
Kleinmaterial wie Korkenzieher, Dosenöffner,
Rüstmesser, Schere, Schäler etc.
Campingtisch, Stühle für draussen
WC-Chemie
Molton und Fixleintücher
230 Volt Kabel und Adapter
Auffahrkeile
Autobahnvignette Schweiz
Inte riktigt rätt husbil/husvagn?
Regler
Minimiålder för hyrare: 21 år
Rökning inte tillåtet
Barn under 12 år gamla är tillåtna
Husdjur är tillåtna
Festivaler är tillåtna
Hämta och lämna tillbaka
Detta är en riktlinje, de exakta in- och utcheckningstiderna kan avtalas med ägaren efter bokningen.
Incheckning
Utcheckning
Måndag
15:00
12:00
Tisdag
15:00
12:00
Onsdag
15:00
12:00
Torsdag
15:00
12:00
Fredag
15:00
12:00
Lördag
15:00
12:00
Rengöringsregler
Das Wohnmobil muss besenrein und in ordentlichem Zustand (Müll entsorgt, aufgeräumt, Geschirr, Ausrüstung und Toilette sauber) zurückgebracht werden. Eine professionelle Aussen- und Innenreinigung findet bei uns statt, ist obligatorisch und kostenpflichtig (Übergabepauschale).
Das gibt jedem Mieter die Gewähr, ein sauberes Fahrzeug zu erhalten. Ist das Fahrzeug übermässig verschmutzt oder zugemüllt, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand mit 100 Franken pro Stunde verrechnet.
Mietpreise
Es gelten unsere aktuellen, online publizierten Mietpreise. Im Mietpreis enthalten sind: 250 Kilometer pro Miettag (Mehrkilometer Fr. 0.60 pro km), Versicherungen und Ausrüstung entsprechend der Fahrzeugbeschreibung auf unserer Homepage. Der Mietpreis gilt bis zur Fahrzeugrückgabe. Der Rückgabezeitpunkt wird im Übernahmeprotokoll festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. In den Sommerferien werden die Fahrzeuge jeweils wochenweise von Freitag bis Freitag (Familienfahrzeuge) oder alternativ von Samstag bis Samstag vermietet. Auf Langzeitmieten ab dem 29. Tag gewähren wir einen Rabatt von 15 % auf die gesamte Mietdauer.
Zahlungsweise
Nach der verbindlichen Reservation ist innert fünf Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu entrichten. Die Kontonummer ist auf der Offerte aufgeführt. Die Restsumme inkl. der Kaution ist spätestens 30 Tage vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Die Nichtbezahlung der Anzahlung oder der Restsumme gilt als Vertragsrücktritt von Seiten der Mieter (siehe «Rücktritt») und hat Stornierungsgebühren zur Folge.
Fahrer
Die Fahrer müssen mit den Mietern identisch, mindestens seit zwei Jahren im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und älter als 21 sein. Alle zusätzlichen Lenker müssen im Vorfeld gemeldet werden. Dadurch entstehen keine Mehrkosten.
Kaution und Schäden
Zur Übernahme des Wohnmobiles muss eine Kaution in Höhe von 1500 Franken respektive 2500 Franken bei Mieter, resp. Lenker, die jünger als 25 Jahre sind, hinterlegt sein. Sie ist nicht Bestandteil der Miete. Die Kaution dient zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes der Versicherungen und muss mit der Restzahlung 30 Tage vor Mietantritt auf das Konto des Vermieters überwiesen werden.
Wird das Wohnmobil ohne Schäden zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter nach 30 Tagen die Kaution per Bankanweisung zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet oder verdreckt zurückgegeben, wird die volle Kaution einbehalten, bis die definitive Höhe des Schadens ermittelt ist. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, verlorene oder defekte Ausrüstung, Bussen etc) werden auf der Schlussabrechnung der Kaution in Abzug gebracht.
Rücktritt von der Miete
Bei Rücktritt vom Vertrag durch die Mieter, verrechnen wir folgende Stornierungsgebühren:
• 30% bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag
• 60% bei Stornierung bis 15 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag
• 100% bei Stornierung innerhalb 15 Tagen vor dem vereinbarten Übernahmetag
Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Fahrzeug ohne schriftliche Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu bezahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter akzeptiert werden.
Fahrzeugabholung
Das Fahrzeug wird gebrauchsfertig, professionell gereinigt, gewartet, vollgetankt und mit entleerten Abwasser- und Fäkalientanks abgegeben. Das Wohnmobil kann am vereinbarten Tag an dem mit der Buchungsbestätigung mitgeteilten Zeitpunkt übernommen werden. Mieten starten je nach Buchung entweder zwischen 9 und 10 Uhr (kostenpflichtige Vormittagsabholung; nicht buchbar in der Sommersaison) oder zwischen 15 und 17 Uhr (Standardzeit). Um Wartezeiten zu vermeiden, ist die mitgeteilte Abholzeit einzuhalten. Mieter haben bei Verspätung unter Umständen mit Wartezeiten zu rechnen, da andere pünktliche Kunden prioritär behandelt werden.
Reparaturen
Sie bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind, wenn möglich, durch eine offizielle Marken- Vertretung ausführen zu lassen. Bewilligte Reparaturkosten werden gegen detaillierte Quittung ersetzt. Reparaturen, die ohne Meldung an den Vermieter vorgenommen werden, sind nicht vergütungspflichtig. Reifen-, Treibstoff- und Schlüsselpannen sind keine rückerstattungspflichtigen Reparaturen. Sollte das Fahrzeug wegen eines nicht gemeldeten Schadens nicht weiter vermietet werden können, werden dem säumigen Mieter pro Ausfalltag 300 Franken verrechnet. Fällt der Wagen in der Mietzeit infolge nicht verschuldetem Unfall oder Defekt aus, bemüht sich der Vermieter resp. die Pannenhilfe um ein Ersatzfahrzeug, ist jedoch nicht schadenersatzpflichtig, falls kein identisches Ersatzfahrzeug gefunden werden kann. Fällt das Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Zwischenfall (Unfall, Panne etc) aus, muss der entsprechende Mieter ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten mieten.
Unfall
Bei jedem Schaden sei es durch Unfall, Vandalismus, Wildschaden, Einbruch etc. ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich zum Polizeirapport ist ein internationales Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten und dem Unfallhergang bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nich anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall umgehend telefonisch oder per Email zu verständigen. Sollte die Versicherung Schäden nicht anerkennen, da sie weder polizeilich gemeldet oder durch Unfallmeldeformular rapportierte wurden, haften vollumfänglich die Mieter.
Versicherungsschutz
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• Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Franken Deckung und Einschluss von Grobfahrlässigkeit (ausser bei Alkohol und Drogenmissbrauch). Selbstbehalt 500 Franken pro Schadenfall, bei Junglenkern unter 25 Jahren 1500 Franken pro Schadenfall.
• Kollisionskasko mit 1000 Franken Selbstbehalt pro Schadenfall und Einschluss von Grobfahrlässigkeit. • Teilkasko ohne Selbstbehalt inklusive Deckung von Einbruchschäden (ohne Reisegepäck und
persönlichen Effekten), Schäden durch Elementarereignisse, Feuer, Tiere, Vandalismus.
• Europaweite Pannenhilfe durch Fahrzeug-Assistance resp. den Touring Club Schweiz (TCS). Alle Versicherungen sind speziell für Mietfahrzeuge abgeschlossen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet in voller Höhe für die Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen wie auch für Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden. Gründe dafür können z.B sein: Vorsatz, Alkohol oder Drogenkonsum. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherung.
Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Bedienungsfehler entstehen, haftet der Mieter ebenso wie für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste. Bei der Rückgabe wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter kann weder für Verluste noch Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter infolge einer Panne, eines Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen. Sofern Privatfahrzeuge auf dem Gelände der Vermieterin abgestellt werden, übernimmt die Vermieterin keine Haftung für Schäden oder Diebstahl
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
Haftungsausschluss
Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters sei es wegen Unfall, Feuer, Defekt, Panne, Diebstahl etc nicht auf den Termin bereit steht. Wir bemühen
uns, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen resp. zu organisieren. Sollte kein Ersatzfahrzeug angeboten werden können, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Wir versuchen möglichst das ausgewählte Fahrzeug bereit zu haben, garantieren aber nicht Fahrzeuge oder Ausstattung sondern Platz für die Anzahl gebuchter Personen und wenn möglich Grundrisse.
Reinigung
Das Wohnmobil muss besenrein und in ordentlichem Zustand (Müll entsorgt, aufgeräumt, Geschirr, Ausrüstung und Toilette sauber) zurückgebracht werden. Eine professionelle Aussen- und Innenreinigung findet bei uns statt, ist obligatorisch und kostenpflichtig. Das gibt jedem Mieter die Gewähr, ein sauberes Fahrzeug zu erhalten. Ist das Fahrzeug übermässig verschmutzt oder zugemüllt, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand mit 100 Franken pro Stunde verrechnet.
Achtung: Der Fäkalientank der Toilette muss vor der Rückgabe entleert und ausgespült werden. Ist der Fäkalientank nicht leer, hat der Mieter eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken zu entrichten. Für eine allfällige Reinigungen der Toilette, der Dusche oder von Fenstern unterwegs weder Scheuermittel noch alkoholische Reinigungsmittel sondern nur Schmierseife verwenden. Für Schäden haftet der Mieter.
Gebrauch
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Rauchen ist im gesamten Wohnmobil strikte verboten. Eine Missachtung dieser Regeln wird mit einer ausserordentlichen Reinigungsgebühr von Fr. 300.- geahndet.
Die Mieter verpflichten sich, nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Der jeweilige Fahrer ist selber für die Einhaltung der Gewichtslimite verantwortlich. Allfällige Bussen werden zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- der Kaution in Abzug gebracht. Mieter sind verpflichtet, anfallende Parkier-, Strassen-, Brücken- oder Tunnelgebühren (Maut) vor Ort zu bezahlen. Für nachträglich in Rechnung gestellte Gebühren, verrechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von Fr. 50.-.
Strom: Das Wohnmobil darf nur über den vorgesehenen Stecker mit 230-Volt-Strom ab einem offiziellen Stromnetz geladen werden. Der Anschluss an einen Generator ist absolut verboten, da das zu Beschädigungen der stromführenden Teile (Ladegerät, Power Board Kühlschrank, Batterien) führen kann. Für Schäden durch Missachtung dieser Vorschrift sind die Mieter haftbar.
Die Markise darf weder bei Wind oder Regen benutzt noch im ausgefahrenen Zustand unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage gehen bei Zuwiderhandlung zu Lasten der Mieter und sind nicht von der Versicherung gedeckt.
Hunde
sind nach vorheriger Anmeldung in den meisten Fahrzeugen erlaubt. Sie dürfen sich aber weder auf den Betten, den Sitzen noch den Polstern aufhalten. Sollte wegen Tieren ein zusätzlicher Reinigungsaufwand notwendig werden, stellen wir diesen in Rechnung. Die Mitnahme von Katzen ist untersagt.
Fahrzeugrückgabe
Das Wohnmobil muss am letzten Miettag zu der auf dem Übergabeprotokoll eingetragenen Zeit abnahmebereit sein. Je nach Buchung ist das zwischen 10 und 12 Uhr (Standardzeit) oder 17 und 18 Uhr (Nachmittagsrückgabe; nicht buchbar in der Sommersaison). Verspätungen sind kostenpflichtig. Auch haftet der Mieter für Folgeschäden. Das Fahrzeug muss vollgetankt (Diesel und AdBlue) retourniert werden. Muss der Vermieter den Wagen betanken, wird die benötigte Treibstoff / AdBlue-Menge auf ganze Liter gerundet plus einer Aufwandsentschädigung von Fr. 30.– der Kaution in Abzug gebracht.
Auslandsfahrten
Es sind nur Fahrten in Länder erlaubt, die das Kennzeichen-Abkommen III (hellgrüner Deckungsbereich der Versicherungskarte) unterzeichnet haben (https://tinyurl.com/5d687zes). Bei Unsicherheiten, klären Sie bitte vor Antritt der Reise ab, ob das angepeilte Reiseziel versichert ist. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.
Fordonet är fullt försäkrat av ägaren under hyresperioden.
Försäkringsleverantör: Baloise
Självrisk: 1 626,11 EUR
Vägassistans
Hjälp finns tillgänglig dygnet runt vid motorhaveri, punktering eller andra problem under hyresperioden.
Leverantör: TCS
Telefon: +41 58 827 22 20
Extra försäkringar av
Invändig försäkring
Täcker skador på interiöra komponenter (inklusive möbler, fönster, persienner, elektrisk utrustning, gas- och vattensystem) orsakade av plötslig förstörelse från yttre eller personlig påverkan, exklusive driftsfel. För fordon med taktält täcker detta även skador på taktältets interiör. Självrisk per skadetillfälle: 200 CHF.
Bagageförsäkring
Täcker stöld, skada och förlust. Försäkringsbelopp upp till 5 000 CHF: självrisk på 50 CHF
Hyreskostnader
1 648 EUR / bokning
221 EUR / bokning
4,3 EUR / natt
250 kilometer / natt
0,65 EUR / km
Avbokning
Vid avbokning mindre än 30 dagar före resans start debiteras det totala beloppet.
Strikt avbokningsregel
Mer än 30 dagar innan incheckning
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