Mehrkilometer werden mit 0.80sFr. Pro Kilometer verrechnet
Die Wohnmobil-Miete beginnt an dem angegebenen Übergabedatum auf dem Standplatz des Vermieters. Das Wohnmobil ist startklar, d.h. vollgetankt, frisches Wasser, Gasflaschen und gebrauchsfertige Toilette.
In der Miete inbegriffen sind: ● CH-Autobahnvignette ● voller Treibstofftank bei Abholung ● Frischwasser zu mindestens 50 % ● 2 Gasflaschen à 11 Liter ● komplette Küchen-Einrichtung und Campingmöbel für 2 Personen ● Gasgrill ● 2 Gaspatronen, WC-Chemieflüssigkeit ● gebrauchsfertige Toilette ● Stellplatz für Ihr Fahrzeug während Mietdauer (ohne Haftung für allfällige Schäden, Diebstahl, etc.) ● ausführliche Fahrzeuginstruktion
In der Miete nicht inbegriffen sind: ● verbrauchter Treibstoff (Diesel!) ● Motorenöl / Scheibenwischwasser ● allfällige Strassengebühren im Ausland ● Campingplatz-Gebühren ● allfällige nicht durch die Versicherung gedeckten Beschädigungen und Strafen ● unnatürlich starke Verschmutzungen (z.B. der Polster) werden dem Mieter belastet ● Annullationskostenversicherung (zu empfehlen) ● Selbstbehalte im Schadenfall, Haftpflicht Fr. 1'000.--/Vollkasko Fr. 1'000.-- ● Bettwäsche (Schlafsäcke, Decken, Kissen, etc.) ● Fixleintücher zum Bezug der Matratze
Reservations- und Zahlungsbedingungen - Der Mietvertrag ist auch die Rechnung, welche mit Online-Überweisung beglichen werden muss. - Die Fahrzeugreservation wird verbindlich, wenn 50% des Gesamtbetrages einbezahlt sind und der unterzeichnete Vertrag innert 10 Tagen retourniert ist. - Der Restbetrag ist inklusive Kaution bis spätestens 2 Wochen vor der Fahrzeugübernahme zu begleichen - Die Mietpreise sind inkl. Mehrwertsteuer.
Eine Übergabe des Wohnmobils ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist ausgeschlossen.
Kaution Die Kaution beträgt CHF1000.- und bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird spätestens 10 Tage nach Mietende zurückerstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, ohne Schäden und gemäss Bedingungen des Mietvertrags zurückgebracht wurde. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.
Fahrzeugrückgabe/Mietende ● Nach Absprache und gemäss Mietvertrag mit Übergabeprotokoll. ● Wir erwarten die Rückgabe an dem angegebenen Rückgabedatum am Standplatz des Vermieters. Bitte beachten Sie, dass: ● der WC-Tank geleert und gereinigt ist ● der Abwasser-Tank vollständig geleert ist ● der Treibstofftank gefüllt ist ● das Wohnmobil/der Wohnwagen vollständig ausgeräumt ist ● das Wohnmobil/der Wohnwagen innen besenrein ist
Versicherungen: ● unbegrenzte Deckung von Haftpflicht-, Vollkaskoversicherung (je CHF 1’000.00 Selbstbehalt pro Schadenfall)
Nutzung: Vor Reiseantritt wird ein Übernahmeprotokoll erstellt, in welchem allfällige vorhandene Schäden protokolliert werden. Der Mieter haftet ausnahmslos für alle Schäden am und im Fahrzeug und Zubehör, welche nicht im Übernahmeprotokoll aufgeführt sind, wie auch für Forderungen aus ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen.
Als Reiseziele gelten alle Länder innerhalb der EU. Andere Länder nur nach Rücksprache mit dem Vermieter.
● Das Mitführen von Haustieren nur nach Rücksprache mit dem Vermieter. ● Das Rauchen in den Fahrzeugen ist ausdrücklich verboten. ● Die Betten sind mit Fixleintüchern zu beziehen.
Annullation Für die Annullation nach Zustellung der Reservierungsbestätigung berechnen wir: ● bis 30 Tage vor Mietbeginn 15% der Gesamtsumme ● 29 - 22 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtsumme ● 21 - 15 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtsumme ● 14 - 0 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtsumme ● zudem wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-- verrechnet Wird das Wohnmobil nicht abgeholt, gilt dies als Rücktritt. Wird das Wohnmobil früher zurückgebracht, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung bei vorzeitigem Mietabbruch während der Mietperiode. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung
Hinweis / Fahrzeugmasse: - Fahrzeug-Höhe: 2.58 Meter - Fahrzeug-Breite: 2.05 Meter (ohne Aussenspiegel) - Fahrzeug-Länge: 5.99 Meter (ohne Anhängerkupplung)
Reservations- und Zahlungs-Bedingungen Nachberechnungen: (wird von der Kaution abgezogen) ⇨ Für notwendige Nachreinigungen (innen) berechnen wir pauschal CHF 150.-. ⇨ Für nicht geleerten WC- und/oder Abwasser-Tank berechnen wir pauschal CHF 50.- ⇨ Dieseltank 120 Lt. muss aufgefüllt sein, ev. Nachtankung wird verrechnet. ⇨ Für eine verspätete Abgabe berechnen wir einen vollständigen Tag
Versicherungen: Der Selbstbehalt für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso alle von der Versicherung abgelehnten Schäden, wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe, Alkohol, ungesetzliches Verhalten etc. Schäden am Fahrzeug durch Einbruch unterstehen der Vollkaskoversicherung und werden somit im Umfang des Selbstbehaltes vom Mieter getragen. Persönliche Effekten sind über die Hausratversicherung des Mieters abzudecken. Es besteht keine Insassenversicherung. Nichtbetriebsunfallversicherungen sind durch die Reisenden privat abzuschliessen. Wir empfehlen einen ETI Schutzbrief für Pannenhilfe / Reiseschutz / etc.
Nutzung: Der Mieter verpflichtet sich, Öl- und Wasserstand regelmässig (alle 1'500Km) zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen, sich an die Betriebsanleitungen sowie an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen (Unfall, Defekt, zu späte Rückgabe des Vormieters etc.) nicht zur Verfügung, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen sofort zurückerstattet. Weitere Forderungen (insbesondere wegen verpasster Fähren, Anzahlung an Campingplätzen oder dergleichen) können dabei nicht geltend gemacht werden. Für nicht funktionierendes Material während der Mietdauer hat der Mieter keinen Minderwert zugute. Sollte am Wohnmobil etwas nicht funktionsfähig sein (Defekt oder falsche Bedienung), können beim Vermieter keine Forderungen geltend gemacht werden. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug auch auf eigene Verantwortung ein. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Da die Fahrzeuge in der Regel unter Werksgarantie stehen, ist darauf zu achten eine entsprechende Vertragswerkstatt (Fiat) aufzusuchen. Für die Rückerstattung der Reparaturkosten sind die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben. Bei einer Panne, Unfall sowie für den Nachmieter relevante Beschädigungen ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Bei einem Unfall ist das europäische Unfallprotokoll auszufüllen Vertragsparteien sind einerseits Stephan Matter, nachstehend Vermieter genannt, und andererseits der auf dem Mietvertrag aufgeführte Mieter, nachstehend Mieter genannt. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Adressen aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und jeweils eine Kopie des Führerscheins zu hinterlegen. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.
Eine Übergabe des Wohnmobils ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist ausgeschlossen. Kaution Die Kaution beträgt CHF1000.- und bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird spätestens 10 Tage nach Mietende zurückerstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, ohne Schäden und gemäss Bedingungen des Mietvertrags zurückgebracht wurde. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.