Detta är en riktlinje, de exakta in- och utcheckningstiderna kan avtalas med ägaren efter bokningen.
Alla dagar i veckan, Incheckning: 15:00 , Utcheckning: 10:00
Rengöringsregler
Es liegt in der Pflicht des Mieters, das Mietfahrzeug innen im gereinigten Zustand zu retournieren.
Grundsätzlich gilt das Fahrzeug in gleich sauberen Zustand zu retournieren wie es ausgehändigt wurde.
Aussen wird das Fahrzeug von Campstar gereinigt (bitte nicht selber durchführen).
Bei gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen:
- Entleerung der WC-Kassette sowie WC-Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette
- Ablassen des Grauwassertanks
- Boden in besenreinem Zustand
Bei nicht gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen:
- Schränke, Schubladen (innen und aussen. ggf. Aussaugen und reinigen), alle Wände und Tische
- Kühlschrank (abgetaut und in trockenem Zustand)
- Entleeren und ausspülen der WC-Kassette sowie WC Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette
- Duschvorhang und Rollo, Duschwanne, Lavabo, rund ums Lavabo und Wasserhähne
- Ablassen des Grauwassertanks
- Kochstelle, Spüle und Glasabdeckungen
- Geschirr, Besteck und Besteckkorb (Schubladen ggf. Aussaugen und reinigen)
- Fensterscheiben innen
- Alle Spiegel
- Boden und Trittstufen gesaugt und feucht gewischt sein (mit Reinigungsmittel)
- Trittstufen innen und Fächer im Boden unter dem Tisch (ggf. Aussaugen und reinigen)
- Komplettes Armaturenbrett des Fahrerhauses (frei von Krümel, Fingerabdrücken etc.)
- Alle Sitze (frei von Krümel, Flecken etc.)
- Insekten unter den Rollo's der Luken entfernen
Sollte der Mieter den oben genannten Aufgaben nicht nachgehen, bitten wir um Verständnis, dass eine extra
Reinigungspauschale in Höhe von mind. Fr. 160.- verrechnet wird. Allfälliger Mehraufwand (z.B. Flecken auf der
Polsterung/Matratze) wird je nach Aufwand verrechnet.
Wir bedanken uns herzlich für die Mitarbeit und weisen darauf hin, dass diese Aufgaben Bestand unserer AGB's
sind.
Vielen Dank! Ihr Campstar.ch Team
Campstar.ch GmbH – AGB's Stand 07.2024 VERMIETUNG - Allgemeine Bedingungen
Vertragsabschluss
Diese AGB regeln die Vermietung unserer Kastenwägen und sind integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Des weiteren gehört
das Übergabeprotokoll zum Mietvertrag, welches bei der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges vom Vermieter und Mieter zu
unterzeichnen ist. Vertragsparteien sind als Vermieter die Firma Campstar GmbH, Lyss-Str.5 in CH-2560 Nidau und der Kunde der im
Mietvertrag aufgeführt ist.
Vertragsgegenstand
Der Vermieter Campstar GmbH überlässt dem Mieter für eine vorab definierte Zeit einen Camper. Sollte das angemietete Fahrzeug aus
nicht vorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, sei es durch einen Vormieter mit verspäteter Rückgabezeit oder einem nicht
reparierbaren Schaden etc., bemüht sich die Campstar GmbH um ein Ersatzfahrzeug, verpflichtet sich aber nicht dafür. Im Falle dass
dies nicht gelingt und keine Einigung mit dem Mieter zu Stande kommt, bekommt der Mieter alle bereits getätigten Zahlungen zurück
erstattet. Weitere Forderungen können dem Vermieter nicht geltend gemacht werden. Die Miete des Fahrzeuges ist vorab, mindestens
20 Tage vor Abholung zu bezahlen. Eine Anzahlung der Mietkosten in Höhe von 50% ist nach Abschliessen des Mietvertrages zu
leisten. Der Restbetrag wird 20 Tage vor Abholung fällig.
Newsletter
Durch das Akzeptieren unserer AGB's melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse bei unserem Newsletter an, welcher jederzeit wieder
abbestellt werden kann.
Im Mietpreis enthalten
Kilometer: 1500km/Woche ✔
✔ Aussenreinigung
✔ 11kg Gasflasche (jede weitere angefangene Flasche CHF 60.-)
✔ Schweizer Autobahnvignette
✔ Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt Fr. 2’500.-/ pro Schaden)
✔ Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt Fr. 500.-/ pro Schaden)
✔ Navigationssystem/GPS für ganz Europa
✔ Rückfahrkamera für einfaches Navigieren
✔ Sonnenstore
✔ Tisch und Stühle
✔ Koch- und Essgeschirr für 2-4 Personen
✔ Chemie für die WC-Kassette ist in der Servicepauschale enthalten.
✔ Mehrwertsteuer
✔ Kabelrolle, Auffahrkeile
✔ Europa-Assistance 24/7
✔ Diebstahlversicherung des Fahrzeuges inkl. Zubehör. Mitgeführte Sachen des Mieters sind über dessen Hausratsversicherung zu
versichern oder über unser Versicherungspaket ( „Sicherheit für unterwegs“) von der AXA Winterthur
Im Mietpreis nicht enthalten
✗ Innenreinigung 160.-
✗ Servicepauschale 150.-
✗ Mehrkilometer 50rp
✗ Fahrradträger für 2 Fahrräder oder Elektrovelos (bis max. 45kg insgesamt) Fr.25.-
✗ Annullations-& Reisekostenversicherung
✗ Kaution CHF 2500.-
✗ Bettwäsche und Fixleintücher sowie Handtücher
✗ Dieseltank &Ad-Blue-Tank: Das Fahrzeug wird mit vollen Tank ausgegeben und ist auch im selben Zustand wieder zu retournieren.
Bei nicht Betankung wird dem Kunden das Auffüllen des Dieseltanks mit einer Mindestpauschale von Fr. 50.- verrechnet.
Bei Nichteinhaltung der Betankung des Ad-Blue Tanks wird eine Mindestpauschale von Fr. 35.- erhoben.
✗ Nicht geleerte oder verschmutze WC-Kassetten werden mit CHF 150.- in Rechnung gestellt.
✗ Ausländische Autobahngebühren/Fähren/Tunnel
✗ Bussgelder/Strafgebühren wie Blitzer und Parkbussen etc. - (Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- wird verrechnet)
✗ Alle Schäden, die auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind, welche nicht von der Versicherung abgedeckt sind.
Fahrzeugabholung und Rückgabe
Alle unsere Fahrzeuge werden im gereinigten Zustand und vollgetankt übergeben und bitten den Mieter das Fahrzeug auch so zu
retournieren. Der Ad Blue Tank muss auch wieder voll aufgetankt werden vor der Rückgabe. Abhol-und Rückgabezeit ist im Mietvertrag
festgehalten und dringendst einzuhalten. Das Übergabeprotokoll wird bei der Abholung mit dem Zustand des Fahrzeuges und einer
Inventarliste ausgefüllt und ist auch Bestandteil des Mietvertrages. Der Vermieter ist unverzüglich zu kontaktieren, sollte sich die
Abholung bzw. die Rückgabe aus welchen Gründen auch immer verzögern. Verspätete Rückgaben werden pro angefangener
Viertelstunde mit CHF 25.- verrechnet. Alle etwaigen Mehraufwendungen und nicht abwehrbare Ansprüche des Nachmieters werden
dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeuges, berechtigt zu keiner Teil Rückvergütung des
Mietpreises. Sollten am Mietfahrzeug Reparaturen im Urlaub durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Ersatzunterkunft/
Ersatzfahrzeug oder Entschädigungen für Wartezeiten.
Fahrzeugreinigung
Es liegt in der Pflicht des Mieters, das Mietfahrzeug innen im gereinigtem Zustand zu retournieren. Wird die Innenreinigung hinzu
gebucht, muss der Mieter das Mietfahrzeug besenrein retournieren. Ohne gebuchte Innenreinigung ist der Innenraum gereinigt zu
retournieren. D.h. Schränke, Kühlschrank, Bad, WC, Spüle und Kochstelle sowie das Geschirr muss vom Mieter selber gereinigt und
das Fahrzeug ausgesaugt werden. Die Fensterscheiben geputzt ohne Fingerabdrücke etc. Die Entleerung der WC-Kassette sowie
Reinigung und das Ablassen des Graswassertanks sind Aufgabe des Mieters. Sollte der Mieter diesen Aufgaben nicht nachgehen, wird
zumindest eine extra Reinigungspauschale in Höhe von CHF 160.- verrechnet. Bei Mehraufwand wie z.B. bei Flecken auf der
Polsterung wird nach Aufwand verrechnet. Im Mietpreis ist die Aussenreinigung des Fahrzeuges inbegriffen ausser bei extremer
Verschmutzung wie z.B. Harzflecke, Teer-spuren etc. Dies wird durch den Vermieter beurteilt und die Kosten werden nach der
Reinigungszeit berechnet.
Es liegt in der Pflicht des Mieters, das Mietfahrzeug innen im gereinigten Zustand zu retournieren. Grundsätzlich gilt das Fahrzeug in
gleich sauberen Zustand zu retournieren wie es ausgehändigt wurde. Aussen wird das Fahrzeug von Campstar gereinigt (bitte nicht
selber durchführen). Bei gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen:
- Entleerung der WC-Kassette sowie reinigung der WC Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette
- Ablassen des Grauwassertanks
- Boden in besenreinem Zustand
Bei nicht gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen:
- Schränke, Schubladen (innen und aussen. ggf. Aussaugen und reinigen), alle Oberflächen und Tisch
- Kühlschrank (abgetaut und in trockenem Zustand)
- Entleeren und ausspülen der WC-Kassette sowie WC Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette
- Duschvorhang und Rollo, Duschwanne, Lavabo, rund ums Lavabo und Wasserhähne
- Ablassen des Grauwassertanks
- Kochstelle, Spüle und Glasabdeckungen
- Geschirr, Besteck und Besteckkorb (Schubladen ggf. Aussaugen und reinigen)
- Fensterscheiben innen
- Alle Spiegel
- Boden und Trittstufen gesaugt und feucht gewischt sein (mit Reinigungsmittel
- Trittstufen innen und Fächer im Boden unter dem Tisch (ggf. Aussaugen und reinigen)
- Komplettes Armaturenbrett des Fahrerhauses (frei von Krümel, Fingerabdrücken etc.)
- Alle Sitze (frei von Krümel, Flecken etc.)
- Insekten unter den Rollo's der Luken entfernen
Sollte der Mieter den oben genannten Aufgaben nicht nachgehen, bitten wir um Verständnis, dass eine extra Reinigungspauschale in
Höhe von mind. Fr. 160.- verrechnet wird. Allfälliger Mehraufwand (z.B. Flecken auf der Polsterung/Matratze) wird je nach Aufwand
verrechnet.
Annullierung
Wird keine Annullierungskosten Versicherung abgeschlossen, wird bei Nichtantreten oder Annullierung der Miete der ganze Mietbetrag
fällig.(inkl. bei Pandemie, Epidemie und bei Krankheit oder Krieg) Gerne helfen wir Ihnen, eine passende Versicherung dafür zu finden.
Bei uns können Sie eine Annullationskosten-versicherung für 3% des Mietpreises abschliessen:
Es kommt folgender Tarif zur Anwendung bei einer Stornierung der Miete:
Bis 61 Tage vor Abreise 20% vom Mietpreis
60 bis 31 Tage vor Abreise 50% vom Mietpreis
30 bis 0 Tage vor Abreise 100% vom Mietpreis
Schadenversicherung
Haftpflichtversicherung bis 100 Millionen mit Selbstbehalt CHF 500.- pro Ereignis für alle Fahrzeugführer. Vollkaskoversicherung mit
Selbstbehalt CHF 2'500.- pro Schaden für alle Fahrzeugführer. Des weiteren sind ohne Selbstbehalt versichert: Diebstahl des
Fahrzeuges, Tierschäden, Schneerutsch, Marderschaden, Glasbruch (ohne Scheinwerfer). Bei Elementarereignissen wie Hagel oder
Sturm sollte man sich eine Bestätigung des Campingplatzbetreibers einholen. Bei Schäden durch Wind/Sturm/Hagel etc. an der
Markise oder am Fahrzeug durch Vergessen oder Versäumnis zum Einholen der Markise ist der Selbstbehalt Fr.1500.-
Bei Einbruch und oder Diebstahl des Fahrzeuges ist dringendst die Polizei zu kontaktieren und ein Protokoll vorzuweisen. Bei
Nichteinhaltung dieser Regeln werden dem Mieter allfällige Kosten verrechnet.
Haftung
Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden und Verluste, die infolge einer Panne dem Mieter während der
Anmietung, Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen.
Fahrzeuglenker
Das Mindestalter um ein Fahrzeug bei Campstar zu mieten ist 23 Jahre. Der Lenker muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines
gültigen B-Führerausweises sein. Nur im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern ist das Lenken des Fahrzeuges erlaubt. Der Mieter
muss wohnhaft in der Schweiz sein und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Es dürfen mit unseren Fahrzeugen nur diese
Länder bereist werden, die auch auf der Grünen Versicherungskarte und auf dem Mietvertrag aufgelistet sind. Die Versicherungen
gelten in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien,
Aserbaidschan und Kasachstan sowie der Ukraine. Die Versicherung übernimmt keine Schäden wenn:
➢ der Fahrer oder die Fahrerin im alkoholisierten Zustand oder durch Medikamente oder Drogen etc. fahr unfähig ist.
➢ bei krasser Verachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
➢ Transport von Gefahrstoffen
➢ das Fahrzeug an dritte weitervermietet wird oder für Lernfahrten eingesetzt wird
➢ Falschbetankung des Diesel oder Wassertanks
Kaution
Eine Kaution in Höhe des Selbstbehaltes von CHF 2500.- wird spätestens bei der Abholung des Fahrzeuges fällig und ist kein Teil des
Mietpreises. Der Mieter kann diese entweder in bar hinterlegen oder vorab mit einem Einzahlungsschein überweisen. In beiden Fällen
wird die Kaution auf ein Bankkonto des Mieters zurücküberweisen (innerhalb von 10 Tagen), wenn das angemietete Fahrzeug
unbeschädigt, innen gereinigt und rechtzeitig retourniert worden ist.
Unfall
Bei jedem Unfall ist die Polizei zu kontaktieren und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Jeder Schaden muss dem Vermieter sofort mitgeteilt
werden und das Unfallprotokoll dem Vermieter weitergeleitet werden, damit keine Fristen der Versicherungen versäumt werden. Der
Mieter darf keine Schuldeingeständnisse oder Schadenanerkennung machen. Unfallprotokolle sind im Mietmäppchen des Fahrzeuges
beigelegt. Reparaturen dürfen «nur» nach Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden.
Kosten und Gebühren
Anfallende Geschwindigkeitsübertretungsverfahren sowie Straf-und Bussgelder gehen direkt nach Eintreffen der Lenkerermittlung zu
Lasten des Kunden. Bei Bussgeldern in Folge von Verkehrs- oder Parkverstössen sowie Geschwindigkeitsübertretungen und die damit
verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren werden mit einer Aufwandspauschale pro Ereignis von CHF 40.- dem
Mietkunden verrechnet. Haftung Für alle nicht durch die Versicherung gedeckten Schäden haftet grundsätzlich der Kunde. Für die
unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, zu der auch Bedienungsfehler und grob fahrlässiges Verhalten gehören, hat der Mieter
grundsätzlich voll einzustehen. Beispiele dafür sind:
➢ Falschbetankung des Fahrzeuges (Diesel/Benzin)
➢ Falschbetankung des Wassertanks mit Diesel
➢ Einfrieren der Wasserleitungen oder des Abwassertanks im Winter durch Fehlbedienung
➢ Missachtung von Durchfahrtshöhe bei Tiefgaragen und Brücken sowie Tunneln
➢Zeitaufwände wie z.B. Reparatur-oder Instandhaltungen werden mit CHF 150.- / Stunde verrechnet.
Allgemeines
➢ Der Mieter hat zu sorgen, dass das angemietete Fahrzeug nicht überladen wird und das zulässige Gesamtgewicht, welches im
Fahrzeugschein eingetragen ist, nicht übersteigt.
➢ Jeder Schadensverfall führt generell zu einem Bonusschutzverlust bei unserer Versicherung und somit zu einer Prämienerhöhung.
Daher hält sich der Vermieter vor, die Erhöhung der Prämienrechnung, die durch einen Schaden des Mieters entstanden ist, zu
verrechnen.
➢ Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten.
➢ Wenn der Vermieter einen versteckten oder unbemerkten Schaden nach der Fahrzeugrückgabe oder nach der Reinigung des
Fahrzeuges entdeckt, (z.b. durch Verschmutzung des Fahrzeuges) hat der Vermieter das Recht den Mieter, der den Schaden
verursacht hat rückwirkend haftbar zu machen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Nidau im Kanton Bern.
Bärgningshjälp ingår i Campstar.ch GmbH och behöver inte bokas separat.
2023 års Pössl 2 WIN R Plus specialutgåva imponerar med sin bekväma och omfattande standardutrustning och ett rymligt badrum. En extrasäng kan enkelt installeras i sittgruppen för ytterligare en person.
Fordonet är utrustat med ett vinterpaket (andra fritidsbatteri, isolerad spillvattentank, Duo Gas Control (automatisk omkoppling till den andra gasflaskan när den första är tom), Truma elektrisk värmare
(värme och varmvatten fungerar även med 220V strömanslutning)
Navigationssystem för hela Europa inklusive campingplatser
Backkamera
Markis
Dragkrok
3-cykelhållare (även för elcyklar) - kan bokas för en fast avgift på CHF 50
Förlängningssladd och nivåjusteringsfäste
Strömadapter
Vattenslang/vattenkanna
Detaljerad fordonsinstruktion vid överlämning
11 kg gasflaska
Gratis parkering för ditt privata fordon under din semester
Bord och stolar kan bokas för en fast avgift på CHF 29
Köks- och bestick
Fylld färskvattentank
Toalettkemikalier
Helförsäkring (självrisk CHF 2500)
Vinjett för schweizisk motorväg
Utvändig rengöring
Europa Assistance dygnet runt
Försäkring
Inkluderade försäkringar
Ägarens omfattande försäkring
Fordonet är fullt försäkrat av ägaren under hyrtiden.
Vägassistans
Hjälp finns tillgänglig dygnet runt vid motorhaveri, punktering eller andra problem under hyrtiden.
Extra försäkringar av
Invändig försäkring
Täcker skador på interiöra komponenter (inklusive möbler, fönster, persienner, elektrisk utrustning, gas- och vattensystem) orsakade av plötslig förstörelse från yttre eller personlig påverkan, exklusive driftsfel. För fordon med taktält täcker detta även skador på taktältets interiör. Självrisk per skadetillfälle: 200 CHF.
Bagageförsäkring
Täcker stöld, skada och förlust. Försäkringsbelopp upp till 5 000 CHF: självrisk på 50 CHF
Hyreskostnader
0 SEK / bokning
0 SEK / bokning
48 SEK / natt
200 kilometer / natt
0,00 SEK / km
Avbokning
Vid avbokning mindre än 30 dagar före resans start debiteras det totala beloppet.
Strikt avbokningsregel
Mer än 30 dagar innan incheckning
Delvis återbetalning: Du får tillbaka 75 % av det totala priset.