Die Grobreinigung erfolgt durch den Mietenden. Hierzu zählen z.B. Kühlschrank leeren, Müllentsorgung, Oberflächen reinigen.
Die Komplettreinigung erfolgt durch den Vermietenden. Dazu gehört z.B. Staubsaugen und Aussenreinigung des Fahrzeugs.
Abwassertank ist vor dem Check-out zu entleeren
Toilette ist vor Check-out zu entleeren
Zusätzliche Mietbedingungen
Pflichten des Vermieters I Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrstaugliches und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Das Wohnmobil ist Eigentum von P. Peter Oberdorfstrasse 12 6277 Lieli
Pflichten des Mieters I Der Mieter verpflichtet sich, das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Wir bitten sie, das Fahrzeug so zu behandeln, als wäre es ihnen
Mieter / Fahrer I Das weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind strickte verboten. Der Mieter trägt die volle Verantwortung.
Fahrzeugrückgabe, Sauberkeit und Reinigung I Die Fahrzeugrückgabe muss zu der im Mietvertrag festgelegten Zeit retourniert werden. Das Reisemobil muss innen vom Mieter gereinigt werden, wenn die Innenraumreinigung nicht dazu gebucht wird. Die WC-Kassette und der Abwassertank müssen geleert sein. Eventuell nötige Nachreinigung wird nach Aufwand verrechnet. Für nicht entleerte Toiletten wird eine Gebühr von Fr. 120.00 verrechnet. Das Fahrzeug ist mit gefülltem Treibstofftank (Diesel) abzuliefern.
Sonstiges I Im Fahrzeug ist das Rauchen strikte verboten. Die Mitnahme sozialisierter Tiere ist nach Absprache erlaubt.
Das Fahrzeug ist während der Miete vollständig vom Eigentümer versichert.
Versicherungsanbieter: Zürich
Selbstbehalt: 1.092,75 EUR
Pannenhilfe
Hilfe ist rund um die Uhr verfügbar bei Pannen, platten Reifen oder anderen Problemen unterwegs während der Miete.
Anbieter: Zürich Versicherung
Telefon: 0800 831 831, Ausland +41 44 628 89 30
Zusatzversicherungen durch
Innenraumversicherung
Deckt Schäden an Innenraumkomponenten (einschliesslich Möbel, Fenster, Rollos, Elektrogeräte sowie Gas- und Wassersysteme) ab, die durch plötzliche Zerstörung aufgrund externer oder persönlicher Einflüsse entstehen – ausgenommen sind Bedienfehler. Bei Fahrzeugen mit Dachzelten deckt dies auch Schäden am Innenraum des Dachzelts ab. Selbstbeteiligung pro Schadenfall: CHF 200.
Reisegepäckversicherung
Deckt Diebstahl, Beschädigung und Verlust ab. Versicherungssumme bis zu CHF 5'000: Selbstbehalt von CHF 50
Mietkosten
1.093 EUR / Buchung
74 EUR / Buchung
4,4 EUR / Nacht
200 km / Nacht
0,55 EUR / km
Stornierung
Kostenlose Stornierung bis zu 60 Tage vor Reisebeginn
Standard Stornierungsbedingung
Mehr als 60 Tage vor dem Check-in
Vollständige Rückerstattung: Du erhältst 100% des bereits bezahlten Betrags zurück.
Zwischen 30 - 60 Tagen vor dem Check-in
Anteilige Rückerstattung: Du erhältst 75% des Gesamtpreises.