Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 12, gültig ab 5. Oktober 2026

Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Dienste der MyCamper AG einschliesslich ihrer Tochtergesellschaft MyCamper Nordic AB (MyCamper) durch Personen, die Fahrzeuge mieten und vermieten. Im Folgenden werden diejenigen, die Fahrzeuge vermieten, als "Vermieter", diejenigen, die Fahrzeuge mieten, als "Mieter" und diejenigen, die die Plattform nutzen, als "Nutzer" bezeichnet. Der Vermieter und der Mieter werden zusammen als "Parteien" bezeichnet. Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wird die männliche Form verwendet, es werden aber alle Geschlechter damit angesprochen.

Definitionen

Veröffentlichung

Wenn alle wichtigen Informationen über ein Fahrzeug ausgefüllt sind, kann die Fahrzeugseite vom Vermieter veröffentlicht werden. Erst dann wird das Fahrzeug auf der Plattform sichtbar und kann vermietet werden. Wenn die Fahrzeugseite nicht veröffentlicht wird, ist diese nicht auf der Plattform sichtbar.

Nutzer

Eine Person, die ein Konto auf der Plattform von MyCamper erstellt hat, um den Service der Plattform zu nutzen.

Buchung/bestätigte Buchung

Bei einer Sofortbuchung gilt die Buchung als bestätigt, sobald der Mieter die erste Zahlung leistet. Bei einer verbindlichen Buchung unter „Jetzt bezahlen” gilt eine bedingte Buchungsanfrage als bestätigt, sobald die Buchungsanfrage vom Vermieter akzeptiert wurde und der Mieter die erste Zahlung geleistet hat. Bei einer verbindlichen Buchung unter „Später bezahlen” gilt eine Buchung als bestätigt, sobald die Buchungsanfrage vom Vermieter akzeptiert wurde. Alle bestätigten Buchungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Mieter die von MyCamper verlangte Identitäts- und Hintergrundprüfung erfolgreich abschliesst. Schliesst der Mieter die erforderliche Prüfung nicht ab oder erfüllt die geltenden Prüfanforderungen nicht, kann MyCamper die Buchung stornieren. In diesen Fällen wird dem Mieter keine Stornierungsgebühr berechnet und der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Stornierung.

Buchungsanfrage

Die Anfrage, die vom Mieter an den Vermieter gesendet wird, um ein Fahrzeug über die Plattform zu buchen.

Check-in

Zeit und Vorgehen für die Abholung eines Fahrzeugs vor einer Anmietung.

Check-out

Zeit und Vorgehen bei der Rückgabe eines Fahrzeugs nach einer Mietperiode.

Kaution

Zusätzlich zum Mietpreis muss der Mieter vor Beginn der Mietdauer eine Kaution leisten. Je nach anwendbarer Kautionsart kann die Kaution auf der Karte des Mieters reserviert oder, sofern verfügbar und vom Vermieter ausgewählt, in bar bezahlt werden.

Die Kaution dient der Sicherung zusätzlicher Kosten, für die der Mieter im Zusammenhang mit der Miete haftbar werden kann, einschliesslich Schäden, fehlender Ausrüstung, zusätzlicher Nutzungskosten, Bussgelder oder anderer nach diesen Bedingungen zu zahlender Beträge.

Sofern keine Barkaution gilt, wird die Kaution zunächst auf der Karte des Mieters reserviert. Bleibt die Kaution 30 Tage lang reserviert, kann der reservierte Betrag der Karte des Mieters belastet und als Kaution einbehalten werden, bis er freigegeben werden kann.

Nachdem der Mietvertrag von beiden Parteien erfüllt wurde und das Fahrzeug samt Ausrüstung innerhalb der vereinbarten Zeit zurückgegeben wurde, wird die Kaution zurückerstattet oder die Reservierung auf der Karte freigegeben, sofern keine Forderung und keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Miete offen sind.

Sind eine Forderung oder zusätzliche Kosten offen, kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden, bis die Angelegenheit gemäss diesen Bedingungen geklärt ist.

Versicherungsgeber

Beteiligte Partner, die während des Mietzeitraums Versicherungsdienstleistungen anbieten.

Versicherungsbedingungen

Gesonderte Bedingungen, die bestimmen, ob eine Deckung der Versicherung besteht.

Fahrzeug

Das Fahrzeug, das über MyCamper vermietet wird.

Mieter

Der Nutzer, der die Buchung vornimmt, als Hauptfahrer des Fahrzeugs angegeben ist und für die Buchung sowie für die Erfüllung der Pflichten des Mieters gemäss diesen Bedingungen und dem Mietvertrag verantwortlich ist.

Mietvertrag

Der Vertrag, der für eine bestimmte Buchung zwischen dem Mieter und dem Vermieter aufgesetzt wird, mit dem Zweck, ein Fahrzeug zu mieten. Hier werden unter anderem die Daten für die Mietdauer, die Mietkosten und die Kaution festgelegt. Dieser Vertrag wird automatisch von der Plattform von MyCamper erstellt.

Mietpreis

Der Preis pro Buchung für den Mieter, einschliesslich der Verdienste des Vermieters, der Versicherungskosten und der Servicegebühren der Plattform.

Mietdauer

Die Zeit, in der das Fahrzeug gemietet wird. Sie gilt vom Check-in bis zum Check-out.

Plattforminhalt

Alle Informationen auf der Plattform, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Layout, Erscheinungsbild der Plattform, Logos, Blogs, Marken und Texte.

Nutzerinhalte

Alle Informationen, Texte, Daten, Bilder und sonstigen Materialien, die ein Nutzer auf die Plattform hochlädt, dort einreicht oder anderweitig zur Verfügung stellt, einschliesslich Profilbilder, Fahrzeugdaten, Fahrzeugbilder, Beschreibungen der Fahrzeugseite sowie Bewertungen und Rezensionen. Nutzerinhalte sind vom Plattforminhalt zu unterscheiden, der die eigenen Inhalte der Plattform von MyCamper bezeichnet.

Motorisiertes Fahrzeug

Ein Fahrzeug mit einem Motor, das über MyCamper gemietet wird. Ein Beispiel für ein motorisiertes Fahrzeug ist ein Wohnmobil.

IP-Rechte

Alle Rechte an geistigem Eigentum und verwandten Schutzrechten, einschliesslich: Urheberrechte, Handelsmarken, Patente, Designs, Datenbanken und damit verbundene Know-how-Rechte.

Nutzerprofil

Wenn sich ein Nutzer auf der Plattform registriert, wird ein Konto erstellt. Der Nutzer gibt dann Informationen über sich selbst und, falls es sich um einen Vermieter handelt, über das eigene Fahrzeug ein.

Später bezahlen

Ein Mieter sendet eine Buchungsanfrage und entscheidet sich für die Eingabe der Zahlungsdetails, nachdem die Buchung vom Vermieter akzeptiert worden ist.

Jetzt bezahlen

Ein Mieter entscheidet sich für die Erfassung der Zahlungsdetails, bevor der Vermieter die Buchung akzeptiert.

Plattform

Die Plattform, die auf www.mycamper.com oder www.mycamper.ch (oder einer anderen von MyCamper verwendeten Domain) verfügbar ist, und die zugehörigen Seiten.

Reisegruppe

Die Gruppe von Personen, die das Fahrzeug nutzen, einschliesslich des Mieters. Alle Mitglieder der Reisegruppe sind durch den Mietvertrag abgedeckt.

Service

Der Service von MyCamper beinhaltet die Nutzung der Plattform von MyCamper, um Fahrzeuge zu mieten und zu vermieten.

Selbstbehalt

Der Höchstbetrag pro Ereignis, der dem Mieter für Schäden oder Verlust der Ausrüstung in Rechnung gestellt werden kann. Dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen, ist aber nicht auf die Kaution begrenzt. Im Falle eines Versicherungsfalls wird der Selbstbehalt gemäss den Versicherungsbedingungen bezahlt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die von MyCamper festgelegten Regeln und Richtlinien für die korrekte Nutzung des MyCamper-Service.

Vermieter

Nutzer, die ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen und gemäss den vorliegenden Bedingungen Fahrzeuge an Mieter vermieten. Kann auch als Fahrzeugeigentümer bezeichnet werden.

Bedingungen

1. Geltung der Vereinbarung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden, der den Service von MyCamper nutzt und ebenso für den Mietvertrag.

1.2 MyCamper behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen zu ändern oder Inhalte hinzuzufügen. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Plattform zu finden.

1.3 Sollten sich die geltenden Bedingungen erheblich ändern oder neue Ergänzungen erhalten, werden die neuen Bedingungen bei deiner nächsten Nutzung der Plattform erwähnt. Wenn du die Plattform nach Änderungen/Ergänzungen weiter nutzt, gilt dies als Zustimmung zu diesen Änderungen/Ergänzungen. Ein Widerspruch dagegen hat zur Folge, dass die Nutzung der MyCamper-Services durch den Nutzer beendet und das Nutzerkonto aufgelöst wird.

1.4 Falls der Vermieter und der Mieter Nutzungsbedingungen in verschiedenen Sprachen akzeptiert haben und es Unterschiede zwischen ihnen gibt, gilt die englische Vereinbarung.

2. Die Plattform

2.1 Der Nutzer versteht, dass der Zweck der Plattform von MyCamper darin besteht, Vermieter und Mieter zusammenzubringen, damit sie über die Plattform Mietverträge miteinander abschliessen können. MyCamper erleichtert dies, jedoch ist MyCamper weder daran beteiligt noch hat MyCamper genaue Kenntnis darüber, welche Informationen zwischen den Nutzern auf der Plattform ausgetauscht werden oder über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Fahrzeuge. MyCamper ist keine Partei eines Mietvertrags und ist daher in keiner Weise verpflichtet. MyCamper bietet in der Regel keine eigenen Fahrzeuge zur Vermietung an, sondern vermittelt lediglich Verträge zwischen den Nutzern. MyCamper kann auch Fahrzeuge zu Test-/Werbezwecken auf der Plattform anbieten. MyCamper kann die von den Nutzern auf der Plattform übermittelten Informationen überprüfen.

2.2 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Service nur die Funktionen und Tools anbietet, die bei der Nutzung der Plattform verfügbar sind. MyCamper lehnt ausdrückliche und stillschweigende Zusicherungen, Verpflichtungen und Garantien aller Art ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Garantien, Verpflichtungen und Haftungsausschlüsse in Bezug auf die Qualität, Sicherheit, Rechtmässigkeit, Integrität und Genauigkeit des Dienstes und der über ihn bereitgestellten Informationen, sofern nicht anders angegeben.

2.3 MyCamper garantiert nicht, dass der Dienst immer verfügbar ist oder ohne Ausfälle oder Störungen funktioniert. MyCamper ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit entstehen.

2.4 MyCamper behält sich das Recht vor, seine Plattform oder seinen Dienst ohne Verpflichtung gegenüber den Nutzern zu ändern, zu bearbeiten oder einzustellen. Falls der Nutzer mit neu eingeführten Änderungen und/oder Bearbeitungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der MyCamper-Services beenden und sein Konto löschen.

2.5 MyCamper behält sich das Recht vor, seinen Dienst ohne Vorankündigung und ohne Verpflichtung gegenüber den Nutzern zurückzuziehen oder einzuschränken, wenn dies für notwendig erachtet wird, z. B. bei unvermeidbaren Wartungsarbeiten der Plattform.

3. Der Mietvertrag

3.1 Der Vermieter legt den gewünschten Preis, die Kilometerkosten und andere Bedingungen wie Reinigungsgebühren, zusätzlich zur Verfügung gestelltes Material oder frühes/spätes Check-in/Check-out fest. Die Preise und Bedingungen für eine bestimmte Buchung werden zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage festgelegt und werden durch spätere Änderungen des Vermieters an seinem Profil oder seiner Fahrzeugseite nicht beeinflusst. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, sicherzustellen, dass die Preise des Vermieters korrekt sind. MyCamper ist nicht verantwortlich für falsche Preisangaben des Vermieters.

3.2 Sollte der Mieter das Fahrzeug vorzeitig zurückgeben, die vereinbarte Kilometerzahl nicht ausschöpfen oder die gebuchten Optionen nicht nutzen, berechtigt dies den Mieter nicht zu einer Mietminderung.

3.3 Wenn ein Mieter interessiert ist, ein Fahrzeug zu mieten, sollte er eine Buchungsanfrage an den Vermieter für den gewünschten Zeitraum senden.

3.4 Es gibt verschiedene Buchungsmethoden auf der Plattform, wobei der Vermieter wählen kann, welche Buchungsmethode verwendet werden soll: Der Vermieter entscheidet, ob er sein Fahrzeug auf der Plattform sofort (ohne seine weitere Zustimmung) oder nur bedingt (mit seiner weiteren Zustimmung) anbieten möchte. Wenn der Vermieter sein Fahrzeug mit seiner weiteren Zustimmung Dritten zur Vermietung anbietet, stellt die Buchungsanfrage des Mieters an den Vermieter eine verbindliche Anfrage an den Vermieter dar, sodass nach Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter die Buchung verbindlich wird. Wenn der Vermieter sein Fahrzeug ohne seine weitere Zustimmung Dritten anbietet, kann ein Mieter direkt eine verbindliche Online-Buchung vornehmen. MyCamper behält sich das Recht vor, in Zukunft neben den beiden bisherigen Buchungsarten weitere Buchungsarten anzubieten.

3.5 Sobald eine Buchung bestätigt wurde, können beide Parteien die Buchungsdetails auf der Plattform einsehen.

3.6 Die Versicherungsbedingungen bestimmen, ob die Buchung durch die Versicherung abgedeckt ist. Die Versicherung ist nicht verpflichtend.

3.7 Die Dauer des Mietvertrags kann nur über die Plattform geändert oder angepasst werden. Sollte die Mietdauer verlängert oder die Mietsumme erhöht werden, muss MyCamper darüber informiert werden, damit die Versicherung auf das entsprechende Datum verlängert wird. MyCamper ist berechtigt, eine zusätzliche Servicegebühr auf der Grundlage der Differenz zwischen der ursprünglichen und der endgültigen Mietsumme zu berechnen. In jedem Fall muss die Anpassung im Mietvertrag schriftlich festgehalten und über die Plattform vorgenommen werden.

3.8 Wenn das Fahrzeug an eine Person vermietet wird, die der Vermieter nicht über die Plattform kennengelernt hat, und die Anmietung zu einem niedrigeren als dem regulären Preis über die Plattform erfolgt, nur um den Versicherungsschutz zu ermöglichen, muss der Vermieter MyCamper darüber informieren. MyCamper passt dann die Versicherungsprämie manuell an die marktüblichen Prämien an.

4. Registrierung und Benutzerkonto

4.1 Ein Nutzer muss ein Konto gemäss den Anweisungen auf der Plattform erstellen. Der Nutzer garantiert, dass die bei der Erstellung des Kontos gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Es dürfen keine Pseudonyme oder Spitznamen verwendet werden. Bei Angabe falscher Informationen kann insbesondere der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.

4.2 Der Nutzer darf sich nur einmal als Mieter und einmal als Eigentümer registrieren. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm alle Aktivitäten, die unter seinem Account auf der Plattform durchgeführt werden, so zugeordnet werden, als wären sie seine eigenen. Sollte das Konto des Nutzers von Dritten missbraucht werden, haftet er so, als wären es seine eigenen Handlungen.

4.3 Wenn MyCamper einen Nutzer löscht und/oder ihn auffordert, die Plattform nicht mehr zu nutzen, darf sich der Nutzer nicht erneut registrieren, weder unter demselben noch unter einem anderen Namen.

4.4 Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, wenn sie sich registrieren.

4.5 Ein Nutzer ist selbst für die Anpassung seiner Daten verantwortlich, wenn die Umstände dazu führen, dass frühere Daten nicht mehr korrekt sind. Der Nutzer akzeptiert und versteht, dass alle Informationen im Konto so vollständig und korrekt wie möglich sein müssen, damit die Plattform effektiv funktionieren kann. Durch die Nutzung des Dienstes erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass die Folgen falscher oder unvollständiger Angaben in seinem Profil auf sein Risiko und seine Kosten gehen.

4.6 Die bei der Registrierung angegebenen Informationen werden in Übereinstimmung mit der aktuellen MyCamper-Richtlinie zu personenbezogenen Daten und Cookies behandelt.

4.7 Der Nutzer garantiert MyCamper hiermit, dass: (i) er alle Rechte an den Nutzerinhalten besitzt, wozu auch die Profilbilder, Fahrzeugdaten und Fahrzeugbilder des Nutzers gehören, (ii) er über alle erforderlichen Lizenzen, Rechte und Genehmigungen verfügt, um die Nutzerinhalte zu veröffentlichen, falls die Nutzerinhalte Eigentumsrechten Dritter unterliegen; (iii) die Nutzerinhalte nicht vertraulich, beleidigend, verleumderisch, obszön, pornografisch, sittenwidrig oder bedrohlich sind und kein Ärgernis erregen; (iv) die Nutzerinhalte die Interessen von MyCamper nicht beeinträchtigen oder deren Ruf schädigen und (v) sie die geltenden Gesetze vollständig einhalten sowie (vi) der Nutzer, sofern die Nutzerinhalte identifizierbare Personen zeigen, die Einwilligung dieser Personen zur Veröffentlichung auf der Plattform und zur Verwendung im Marketing von MyCamper eingeholt hat.

4.8 Die Nutzer stimmen zu, dass MyCamper und die Versicherungsgessellschaften die Identität, die Kreditwürdigkeit, das Fahrverhalten und den Fahrzeugbesitz des Nutzers über externe Dienste und Datenbanken überprüfen können. Zu diesem Zweck können personenbezogene Daten, gegebenenfalls einschliesslich nationaler Identifikationsnummern, an diese Dienstleister weitergegeben werden. Das Ergebnis dieser Prüfungen kann dazu führen, dass ein Nutzer die Dienste von MyCamper nicht nutzen kann, und kann zur Stornierung einer Buchung führen. Wird eine Buchung aus diesem Grund storniert, wird dem Mieter keine Stornierungsgebühr berechnet. Ein Nutzer kann von MyCamper verlangen, dass das Ergebnis einer Prüfung durch eine Person überprüft wird. Schulden, Zahlungsvermerke und deren Art werden nicht auf der Plattform veröffentlicht und nicht an die andere Partei weitergegeben.

4.9 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Anmeldedaten geheim zu halten. Der Nutzer darf seine Nutzerdaten nicht an Dritte weitergeben oder Dritten in irgendeiner Weise Zugang zu seinem Konto gewähren. Die Nutzer sind für die Nutzung der Plattform über ihre Anmeldeinformationen verantwortlich. MyCamper kann auf dem Konto eines Nutzers agieren, wird aber nicht die Anmeldeinformationen des Nutzers verwenden. Ein Nutzer muss MyCamper direkt informieren, wenn er vermutet oder weiss, dass seine Anmeldeinformationen gestohlen wurden. Der Nutzer ist verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zum Schutz seines Kontos zu ergreifen, einschliesslich der regelmässigen Änderung seines Passworts.

4.10 MyCamper behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Nutzers abzulehnen und das Profil eines bestehenden Nutzers zu löschen, ohne dafür einen Grund anzugeben.

4.11 Aufgrund der Vermittlungserlaubnis von MyCamper bei der schwedischen Verkehrsbehörde können Informationen über den Vermieter und seine Fahrzeuge an interessierte Stellen weitergegeben werden.

4.12 Informationen über Nutzer und ihre Buchungen auf MyCamper können an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, wenn diese sie benötigen. Dies umfasst personenbezogene Daten und Angaben zu den Einkünften von Vermietern, da MyCamper verpflichtet ist, die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates, auch bekannt als DAC7, zu erfüllen.

5. Nutzungsbedingungen für Vermieter

Wenn du dich als Vermieter auf der MyCamper-Plattform registrierst und solange der Vermieter ein Fahrzeug veröffentlicht hat, gelten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen:

5.1 Der Vermieter ist zu 100 % Eigentümer des Fahrzeugs/der Fahrzeuge, das/die er bei MyCamper vermieten möchte, oder er hat die Vollmacht des tatsächlichen Eigentümers des Fahrzeugs, das Fahrzeug zu vermieten. Falls ein Unternehmen Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist der Vermieter von diesem Unternehmen ermächtigt, alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen in Bezug auf das Fahrzeug vorzunehmen.

5.2 Der Vermieter ist im Besitz eines gültigen Führerscheins, der in dem Land, in dem das Fahrzeug zur Vermietung angeboten wird, anerkannt ist.

5.3 Sollte der Vermieter die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen (oder zu irgendeinem Zeitpunkt nicht erfüllen), ist es dem Vermieter nicht gestattet, die Dienste von MyCamper in der Rolle des Vermieters zu nutzen. MyCamper behält sich das Recht vor, Vermieter von der Plattform auszuschliessen.

5.4 Der Vermieter muss das Fahrzeug/die Fahrzeuge, die er vermieten möchte, in seinem Konto registrieren. Das Fahrzeug muss kontinuierlich die folgenden Anforderungen erfüllen. Indem er sein Fahrzeug zur Vermietung zur Verfügung stellt, garantiert der Vermieter, dass das Fahrzeug:

5.4.1 alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt;

5.4.2 die Kriterien erfüllt, die in den Richtlinien für Fahrzeuge bei der Registrierung genannt sind;

5.4.3 regelmässig nach den Empfehlungen des Herstellers gewartet wird;

5.4.4 falls eine Versicherung erforderlich ist, das Fahrzeug in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Deutschland, Schweden, Norwegen, Finnland oder Dänemark zugelassen ist;

5.4.5 gemäss den geltenden Rechtsvorschriften des Landes, in dem es zugelassen ist, überprüft wird. Der Vermieter ist im Besitz gültiger Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Fahrzeug zugelassen und geprüft ist und die für die gesamte Mietdauer gültig sind;

5.4.6 versichert ist und alle Steuern bezahlt sind;

5.4.7 im Besitz eines Kennzeichens ist, das in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, genehmigt wurde;

5.4.8 einen elliptischen "CH"-Aufkleber neben dem Nummernschild hat, wenn das Fahrzeug in der Schweiz registriert ist und international gefahren wird (https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/wissenswertes/fahrzeugvorschriften/landeskennzeichen-ch-kleber.php).

5.4.9 weder gesetzlich noch vertraglich für die Übergabe an Dritte eingeschränkt oder verboten ist (bei geleasten Fahrzeugen sind die Leasingbedingungen zu berücksichtigen);

5.4.10 abgesehen von normalem Verschleiss und unter Berücksichtigung des Alters des Fahrzeugs frei von Schäden ist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Mieter vereinbart. In diesem Fall muss dies beim Check-in dokumentiert und von beiden Parteien genehmigt werden;

5.4.11 mit allen notwendigen Flüssigkeiten (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Motoröl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Waschflüssigkeit) ausgestattet ist, es sei denn, mit dem Mieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

5.4.12 für die Nutzung während des Mietzeitraums zugelassen ist;

5.4.13 ein Höchstgewicht von 7’500 kg hat.

5.5 Erfüllt das Fahrzeug die oben genannten Kriterien nicht mehr, muss der Vermieter dies so schnell wie möglich beheben oder die Anzeige entfernen und alle bestehenden Buchungen und Vereinbarungen sofort stornieren, sofern nicht anders mit MyCamper vereinbart.

5.5.1 Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich MyCamper das Recht vor, die Anzeige zu entfernen und/oder alle ab diesem Zeitpunkt getätigten Buchungen zu stornieren.

5.5.2 Wird dem Vermieter vor Beginn einer bestätigten Buchung ein Schaden, Mangel oder sonstiges Problem am Fahrzeug bekannt, das die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter wesentlich beeinträchtigen kann, muss der Vermieter den Mieter und MyCamper unverzüglich nach Kenntnisnahme informieren. Der Vermieter darf eine solche Mitteilung nicht absichtlich bis kurz vor Beginn der Mietdauer hinauszögern. Der Vermieter muss ausreichende Informationen über das Problem bereitstellen, damit der Mieter nachvollziehen kann, wie es sich auf die Buchung auswirken kann. Erfüllt das Fahrzeug die Anforderungen gemäss diesen Bedingungen nicht mehr oder kann es nach vernünftigem Ermessen nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt werden, muss der Vermieter die Buchung gemäss diesen Bedingungen stornieren.

5.6 Der Vermieter ist in vollem Umfang für alle Schäden oder Kosten verantwortlich, die dadurch entstehen, dass entweder das Fahrzeug oder der Vermieter die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllt. MyCamper ist nicht verpflichtet, eine der Parteien zu entschädigen, wenn die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllt sind.

5.7 Wenn der Vermieter über die Plattform mit einem Mieter in Kontakt getreten ist, wird davon ausgegangen, dass der Kontakt über MyCamper vermittelt wurde. Der Vermieter ist dann nicht berechtigt, sein Fahrzeug an diesen Mieter ausserhalb der Plattform zu vermieten. Im Falle einer Umgehung oder versuchter Umgehung ist MyCamper berechtigt, Strafen in Höhe der Servicegebühr zu verhängen. Darüber hinaus kann MyCamper dem jeweiligen Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF/EUR 5’000, SEK/NOK 50’000, DKK 35’000 pro Verstoss auferlegen. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz oder die Geltendmachung anderer Rechtsansprüche durch MyCamper bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5.8 Es genügt, wenn ein Vermieter a) einem Mieter anbietet, ihn anzurufen/zu mailen, um eine günstigere Buchung zu erhalten, oder b) ein Vermieter eine alternative (d. h. nicht MyCamper) Website angibt, um sein Fahrzeug zu buchen; dies gilt als versuchte Umgehung.

5.9 Der Vermieter soll Mietanfragen so schnell wie möglich beantworten, idealerweise innerhalb von 24 Stunden.

5.9.1 Nach mehreren abgelehnten Buchungsanfragen in Folge wird das Fahrzeug deaktiviert. Dies gilt auch für abgelaufene Buchungsanfragen. Um dies rückgängig zu machen, muss der Kundensupport kontaktiert werden. Eine Anfrage dazu kann an [email protected] gerichtet werden.

5.10 Tritt während der Mietzeit ein Schaden auf und hat der Vermieter eine eigene Vollkaskoversicherung, so ist er verpflichtet, den Schaden seiner Versicherung zu melden und den Mieter während des gesamten Schadenregulierungsverfahrens auf dem Laufenden zu halten.

5.10.1 Ist dieser Informationsfluss nicht gewährleistet und wird der Mieter nicht oder nicht ausreichend informiert, behält sich MyCamper das Recht vor, zugunsten des Mieters zu entscheiden und ggf. die Kaution nach einem Monat zurückzuüberweisen und die Vermittlung zu beenden. Dies bedeutet, dass MyCamper sich aus der Situation zurückzieht und weitere Schadenersatzansprüche zwischen den Mietparteien ausserhalb der Plattform geklärt werden.

5.11 Der Vermieter muss sein Fahrzeugprofil stets auf dem neuesten Stand halten, insbesondere die Verfügbarkeit des Fahrzeugs. MyCamper haftet nicht für die vom Vermieter im Fahrzeugprofil gemachten Angaben.

5.11.1 Wenn dies nicht geschieht und mehrere Buchungen storniert werden müssen, wird das Fahrzeug deaktiviert. Um dies rückgängig zu machen, muss der Kundensupport kontaktiert werden. Eine Anfrage dazu kann an [email protected] gerichtet werden.

6. Nutzungsbedingungen für Mieter

Wenn du dich auf der MyCamper-Plattform als Mieter registrierst, gelten die folgenden Bedingungen:

6.1 Der Mieter muss während des gesamten Mietzeitraums im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen bereithalten. Der Führerschein muss in allen während des Mietzeitraums besuchten Ländern gültig sein. Der Führerschein muss das Fahren des gemieteten Fahrzeugs erlauben.

6.1.1 Mieter aus den folgenden Ländern müssen im Besitz eines internationalen Führerscheins sein: Australien, Neuseeland, Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika. MyCamper behält sich das Recht vor, diese Liste zu ändern.

6.2 Um ein Fahrzeug zu mieten, das durch die über Omocom abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, muss der Mieter seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins sein, der zum Führen des gemieteten Fahrzeugs berechtigt. Für anderweitig versicherte Fahrzeuge kann je nach anwendbarer Versicherung ebenfalls eine Mindestbesitzdauer eines gültigen Führerscheins gelten. Es können weitere von der anwendbaren Versicherung festgelegte Bedingungen gelten. Diese sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.

6.3 Der Mieter ist nicht wegen Trunkenheit am Steuer (Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss), illegalen Fahrens, Fahrens ohne Führerschein oder Versicherungsbetrugs verurteilt worden (auch nicht in den letzten 8 Jahren vor der Registrierung als Mieter).

6.4 In den letzten zwei Jahren vor der Buchungsanfrage war der Mieter in nicht mehr als zwei Schadensfälle verwickelt, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind.

6.5 Der Mieter wurde in den letzten 8 Jahren vor dem Absenden der Buchungsanfrage als Mieter von keiner Versicherungsgesellschaft wegen illegalen Fahrens ausgeschlossen oder abgelehnt, und es wurden keine zusätzlichen Ansprüche geltend gemacht, wie z. B. eine höhere Versicherungsgebühr, ein höherer Selbstbehalt und/oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz oder Ähnliches.

6.6 Die Person, die das Fahrzeug fährt, nimmt keine Medikamente und hat keine Behinderungen oder Erkrankungen, die ihre Fähigkeit zum Fahren des Fahrzeugs und zum Fahren in rechtmässiger Weise beeinträchtigen könnten. Der Fahrer des Fahrzeugs muss dem Vermieter und dem Versicherungsgeber die Einnahme von Medikamenten melden, um sicherzustellen, dass die Einnahme von Medikamenten den Versicherungsumfang des Fahrzeugs nicht einschränkt.

6.7 Bei der Registrierung als Mieter auf der Plattform von MyCamper müssen alle oben genannten Anforderungen erfüllt werden. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden (oder zu irgendeinem Zeitpunkt vor oder während der Zeit als registrierter Mieter auf MyCamper nicht erfüllt werden), behält sich MyCamper das Recht vor, aktuelle Mieter von der Plattform auszuschliessen und ihre Buchungen ohne Entschädigung zu stornieren.

6.8 Die Vermieter haben das Recht, die Anforderungen an das Mindest- und Höchstalter der Reisegruppe selbst festzulegen. Der Mieter muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein, um Fahrzeuge zu mieten, die durch die eigene Versicherung des Fahrzeugeigentümers abgedeckt sind oder in der Schweiz gemietet werden. Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Miete mindestens 23 Jahre alt sein, wenn er ein Fahrzeug mietet, welches über Omocom versichert ist.

6.9 Je nachdem, welche Versicherung der Vermieter für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, kann er eine Buchung aufgrund bestimmter Führerscheinanforderungen, Altersbeschränkungen oder anderer von der Versicherungsgesellschaft festgelegter Kriterien ablehnen.

6.10 Der Mieter kann zusätzliche Fahrer zur Buchung hinzufügen. Diese müssen von MyCamper genehmigt werden, bevor die Zusatzfahrer das Fahrzeug fahren dürfen. Die Bedingungen in §6.1-6.6 gelten dann auch für alle Zusatzfahrer. Für die Verwaltung von Zusatzfahrern können Verwaltungsgebühren anfallen.

6.11 Der Mieter ist in jedem Fall für alle Schäden und Kosten verantwortlich, die durch die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen entstehen.

6.12 Macht ein Mieter falsche oder irreführende Angaben zum eigenen Wohnsitzland oder zu anderen Informationen, die für die Versicherungsberechtigung relevant sind, und erfüllt der Mieter oder die Buchung infolgedessen die Anforderungen der anwendbaren Versicherung nicht, kann MyCamper die Buchung stornieren. Wurde die Buchung aufgrund solcher falschen oder irreführenden Angaben bestätigt, gilt die Stornierung als Stornierung durch den Mieter, und es gelten die anwendbaren Stornierungsbedingungen und Stornogebühren für Mieter.

6.13 Beim Fahren in Dänemark darf sich der Mieter keines rücksichtslosen Fahrens (Vanvidskørsel) im Sinne des geltenden dänischen Strassenverkehrsrechts schuldig machen. Wird das Fahrzeug infolge eines solchen Verhaltens des Mieters von den Behörden beschlagnahmt, eingezogen oder versteigert, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für den Verlust des Fahrzeugs und für angemessene Kosten, die unmittelbar aus der Beschlagnahme, Einziehung oder Versteigerung entstehen, einschliesslich nachgewiesener Rechts- und Verwaltungskosten sowie Kosten für die Rückerlangung des Fahrzeugs.

7. Verpflichtungen bezüglich des Mietvertrags

7.1 Der Mietvertrag tritt in Kraft, wenn eine Buchung vom Mieter bestätigt wird. Dies geschieht, wenn der Mieter entweder die Anzahlung für eine akzeptierte Buchungsanfrage über den Zahlungsanbieter von MyCamper getätigt hat oder die Rechnung direkt von MyCamper erhalten hat.

7.2 Wenn ein Nutzer Angaben gemacht hat, die im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen bezüglich des Mietvertrags oder einer anderen Vereinbarung von MyCamper stehen, haben letztere Vorrang.

7.3 MyCamper ist keine Partei des Mietvertrags. MyCamper stellt die Plattform zur Verfügung, auf der Fahrzeuge von Fahrzeugbesitzern vermarktet und von Mietern gemietet werden, und erleichtert die Zahlungen zwischen den Parteien. Wenn der Mieter oder der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht gemäss den geltenden Bedingungen nachkommt, kann MyCamper dafür in keiner Weise verantwortlich gemacht werden. Auf Wunsch des Mieters oder des Vermieters kann MyCamper als Vermittler auftreten, aber auch dann kann MyCamper nicht für die Handlungen des Vermieters oder des Mieters verantwortlich gemacht werden.

7.4 Der Mieter ist verpflichtet, die folgenden Anforderungen an den Fahrzeugbesitzer zu akzeptieren:

7.4.1 Die Reisegruppe nutzt das Fahrzeug mit äusserster Sorgfalt und gemäss den Vorgaben des Vermieters, fährt das Fahrzeug mit angemessenem Verkehrsverhalten und befolgt die Richtlinien des Herstellers für die Nutzung des Fahrzeugs;

7.4.2 Die Reisegruppe nimmt keine Veränderungen am Fahrzeug und dessen Ausstattung vor;

7.4.3 Das Fahrzeug wird nur von der Reisegruppe oder von Personen genutzt, die eine Erlaubnis des Vermieters haben. Der Mieter darf das Fahrzeug während des Mietzeitraums nicht an andere Personen vermieten oder verleihen;

7.4.4 Während des gesamten Mietzeitraums muss der Mieter die Regeln des Vermieters bezüglich der Maximalzahl der Reisenden befolgen, die im Fahrzeug reisen und sich darin aufhalten dürfen. Die Maximalzahl der Reisenden ist die Anzahl der Personen, die legal angeschnallt im Strassenverkehr reisen, oder die vom Vermieter selbst festgelegte Anzahl;

7.4.5 Der Mieter muss die Anweisungen des Vermieters während der gesamten Mietzeit befolgen;

7.4.6 Der Mieter ist für die Wartung und Pflege des Fahrzeugs während des Mietzeitraums verantwortlich, insbesondere für die Kontrolle des Öls und das Nachfüllen von Kühlflüssigkeit (mindestens alle 1600 km);

7.4.7 Der Mieter ist für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit Mautgebühren, Parkgebühren, Bussgeldern, Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen, Kraftstoff und Ähnlichem verantwortlich, die während des Mietzeitraums anfallen, unabhängig davon, wo sich das Fahrzeug befindet;

7.4.8 Die Person, die das Fahrzeug fährt, darf vor und während der Fahrt keinen Alkohol und/oder Drogen konsumieren und darf während des Mietzeitraums nicht gegen die Verkehrsregeln des Landes verstossen, in dem sich die Reisegruppe und das Fahrzeug befinden.

7.5 Der Mieter garantiert, dass alle Mitreisenden, die zum Fahren des Fahrzeugs zugelassen sind, die in §7 - Verpflichtungen bezüglich des Mietvertrags aufgeführten Regeln befolgen.

7.6 Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäss den Bedingungen in §5 Nutzungsbedingungen für Vermieter zur Verfügung zu stellen.

7.7 Check-in- und Check-out-Standorte sowie die Kilometerzahl können zwischen den Parteien vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung muss das Fahrzeug an dem in der Buchung angegebenen Ort abgeholt und zurückgebracht werden.

7.8 Der Vermieter ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug über die im Mietvertrag angegebene Ausrüstung verfügt und dass diese funktionsfähig ist. Fehlt im Mietvertrag angegebene Ausrüstung oder ist sie nicht funktionstüchtig und beeinträchtigt dies die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter wesentlich, muss der Mieter den Vermieter kontaktieren und, wenn möglich, eine Lösung finden. Wenn keine Lösung gefunden wird, muss MyCamper kontaktiert werden. Der Mieter kann dann vom Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 10 % pro Ausrüstungsgegenstand verlangen, jedoch nicht mehr als 25 % des Mietpreises ohne Servicegebühr und Versicherung. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass ein Ausrüstungsgegenstand fehlt oder nicht funktionstüchtig ist. In diesen Fällen ist MyCamper nicht verpflichtet, den Mieter oder den Vermieter zu entschädigen.

7.9 Die Fahrzeuge auf der Plattform können mit einem GPS-Tracking-System ausgestattet sein.

7.10 Der Vermieter kann die Miete des Fahrzeugs an einen Mieter verweigern, wenn der Vermieter den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter:

7.10.1 die Anforderungen für Mieter nicht erfüllt, die unter §6 Nutzungsbedingungen für Mieter aufgeführt sind;

7.10.2 nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu fahren;

7.10.3 nicht in der Lage ist, einen gültigen und anerkannten Führerschein für das Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, oder einen internationalen Führerschein für die in §6 genannten Länder vorzulegen.

7.10.4 die Kaution nicht bezahlt, wenn die Bareinzahlung zulässig und ausgewählt ist.

In den oben genannten Fällen kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, ohne Gebühren, Bussgelder oder andere Strafen zu zahlen (MyCamper wird diesbezüglich um Auskunft bitten).

7.11 Der Mieter kann die Miete des Fahrzeugs verweigern, wenn er einen begründeten Verdacht hat, dass:

7.11.1 der Vermieter die in §5 Nutzungsbedingungen für Vermieter genannten Anforderungen nicht erfüllt;

7.11.2 der Vermieter Schäden am Fahrzeug nicht korrekt gemeldet hat und/oder sich weigert, bei der Abholung des Fahrzeugs mitzuwirken, um die Schäden korrekt zu melden;

7.11.3 Die auf der Fahrzeugseite als vorhanden aufgeführte wesentliche Ausstattung des Fahrzeugs muss vorhanden und funktionstüchtig sein. Zur wesentlichen Ausstattung gehören Sitze, Schlafplätze, Kühlschrank, Wasser, Strom, Markise/Zelt, Klimaanlage und Heizung. Fehlt wesentliche Ausstattung beim Check-in oder ist sie nicht funktionstüchtig und kann das Problem mit dem Vermieter nicht in zumutbarer Weise gelöst werden, kann der Mieter vom Mietvertrag vor Abschluss des Check-ins zurücktreten, ohne Gebühren, Bussgelder oder andere Strafen zu zahlen. MyCamper kann vor der Bestätigung der Stornierung ausreichende Nachweise für das Problem verlangen. Fällt wesentliche Ausstattung während der Mietdauer aufgrund von Verschleiss oder eines Mangels aus, der nicht dem Mieter oder de Reisegruppe zuzurechnen ist, muss der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich melden und, soweit zumutbar möglich, Gelegenheit geben, das Problem zu beheben. Kann das Problem nicht in zumutbarer Weise behoben werden und gibt der Mieter das Fahrzeug unmittelbar deshalb vorzeitig zurück, hat der Mieter Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für die nicht genutzten Nächte. Der Mieter muss ausreichende Nachweise für das Problem erbringen sowie dafür, dass es nicht vom Mieter oder der Reisegruppe verursacht wurde. Die Erstattung errechnet sich aus der Anzahl der aufgrund des Problems nicht genutzten Nächte geteilt durch die Gesamtzahl der Nächte der Buchung. Der Vermieter ist für die anteilige Rückerstattung des eigenen Anteils am Mietpreis verantwortlich, während MyCamper für die anteilige Rückerstattung der Servicegebühr verantwortlich ist. Versicherungskosten sind von der Rückerstattung ausgenommen.

7.12 Stellt der Mieter bei der Überprüfung anlässlich der Übergabe fehlende oder defekte Ausrüstung, Mängel am Fahrzeug oder erhebliche Unsauberkeit fest, muss der Mieter dies dem Vermieter melden und, soweit zumutbar möglich, Gelegenheit geben, das Problem vor Abschluss des Check-ins zu beheben. Erfüllen das Fahrzeug oder der Vermieter die in diesen Bedingungen aufgeführten Anforderungen nicht und kann das Problem nicht in zumutbarer Weise gelöst werden, kann der Mieter die Annahme des Fahrzeugs verweigern und vom Mietvertrag zurücktreten. Sind sich Vermieter und Mieter uneinig, ob das Problem eine Stornierung oder eine Entschädigung rechtfertigt, kann MyCamper die von beiden Parteien vorgelegten Nachweise prüfen und entscheiden, ob der Mieter berechtigt ist, den Mietvertrag zu stornieren oder eine anteilige Rückerstattung zu erhalten. Lassen die vorliegenden Nachweise MyCamper nicht in zumutbarer Weise feststellen, ob die Voraussetzungen für eine vollständige Stornierung erfüllt sind, kann der Mieter den Mietvertrag gegen 50% des andernfalls geltenden Mietpreises stornieren. Anfallende Versicherungskosten werden zuerst abgezogen, und der verbleibende Betrag wird anteilig zwischen dem Vermieter und MyCamper aufgeteilt.

7.13 Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen der Mieter und der Vermieter gemeinsam die Check-in-Prozedur gemäss den Anweisungen der Plattform durchlaufen und genehmigen. Der Zweck des Check-ins besteht darin, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs, einschliesslich etwaiger Mängel, Schäden und unzureichender Reinigung, zu dokumentieren. Erst wenn der Check-in abgeschlossen und genehmigt ist, geht die Verantwortung für das Fahrzeug auf den Mieter über. Ohne abgeschlossenen Check-in deckt die Versicherung keine Schäden ab. Für Fehler oder Schäden, die nach der Check-in-Genehmigung festgestellt werden, muss der Mieter nachweisen, dass diese bereits vor der Übernahme des Fahrzeugs bestanden haben. MyCamper behält sich in diesem Fall das Recht vor, auf der Grundlage der Beweislage zu entscheiden, ob der Vermieter entschädigt wird oder die Kaution für den Schaden ganz oder teilweise an die Versicherung weitergeleitet wird. Wenn MyCamper keine Kaution einbehält, muss der Schaden durch die vom Vermieter gegebenenfalls einbehaltene Barkaution oder andernfalls vom Mieter oder gegebenenfalls einer Versicherungsgesellschaft beglichen werden.

7.14 Der Vermieter oder ein Stellvertreter muss beim Check-in persönlich anwesend sein, es sei denn, Mieter und Vermieter haben einen Check-in in Abwesenheit vereinbart. Falls diese Bedingung nicht erfüllt wird, hat der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllt und der Mieter kann die Buchung ablehnen.

7.15 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs müssen der Mieter und der Vermieter gemeinsam den Check-out gemäss den Anweisungen der Plattform durchgehen und genehmigen. Der Zustand des Fahrzeugs wird wiederum im Check-out dokumentiert. Erst wenn der Check-out abgeschlossen und genehmigt ist, geht die Verantwortung für das Fahrzeug wieder an den Vermieter über. Bei Fehlern oder Schäden, die nach der Genehmigung des Check-out entdeckt werden, muss der Vermieter beweisen, dass sie während des Mietzeitraums entstanden sind.

7.15.1 Für Vermieter, die von MyCamper festgelegte Kriterien erfüllen, kann ein vereinfachtes Check-in- und Check-out-Verfahren zur Verfügung stehen. Bei diesem Verfahren können die Überprüfung und die Übergabe des Fahrzeugs ausserhalb des standardmässigen Check-in-/Check-out-Verfahrens auf der Plattform stattfinden. Vermieter und Mieter bleiben dafür verantwortlich, den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe und bei der Rückgabe an den Vermieter zu überprüfen und zu dokumentieren, und müssen jeweils den Check-in und den Check-out auf der Plattform bestätigen. Die Auszahlung an den Vermieter wird erst veranlasst, wenn sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Check-in bestätigt haben. Das vereinfachte Check-in-/Check-out-Verfahren steht für Buchungen, bei denen das Fahrzeug über Omocom versichert ist, nicht zur Verfügung.

7.16 Der Mieter ist für die Rückgabe des Fahrzeugs wie folgt verantwortlich:

7.16.1 Am festgelegten Datum, zur festgelegten Zeit und am festgelegten Ort, es sei denn, mit dem Vermieter wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter CHF/EUR 50, NOK/SEK 500 oder DKK 360 pro volle Stunde Verspätung in Rechnung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des doppelten Tagesmietpreises des Vermieters für jeden 24-Stunden-Zeitraum der Verspätung. Jeder nach den ersten 24 Stunden angebrochene 24-Stunden-Zeitraum kann nach demselben Stundensatz berechnet werden, wobei derselbe tägliche Höchstbetrag gilt. Der Vermieter muss ausreichende Nachweise für die verspätete Rückgabe und deren Dauer erbringen. MyCamper kann zusätzlich anfallende Verwaltungsgebühren erheben;

7.16.2 Ohne persönliche Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen zu haben;

7.16.3 Ohne gegen Verkehrs- oder Parkregeln verstossen zu haben. Alle derartigen Verstösse während des Mietzeitraums gehen immer zu Lasten des Mieters;

7.16.4 Zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und -dokumenten;

7.16.5 Mit der gleichen Kraftstoffmenge im Tank (bei Kraftfahrzeugen), wie beim Check-in angegeben, es sei denn, im Mietvertrag oder bei der Abholung des Fahrzeugs wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

7.16.6 In demselben Zustand in Bezug auf Sauberkeit und Schäden, wie er beim Check-in genehmigt wurde, es sei denn, im Mietvertrag oder bei der Abholung des Fahrzeugs wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Abweichung von diesem Punkt kann dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr oder eine Entschädigung für Schäden in Rechnung gestellt werden. Der:die Vermieter:in muss angemessene Nachweise über den Zustand des Fahrzeugs und die erforderliche Reinigung erbringen. Die Reinigungsgebühren dürfen die angegebenen Höchstbeträge von 100 CHF/EUR, 1’000 SEK/NOK oder 700 DKK pro Stunde und insgesamt 300 CHF/EUR, 3’000 SEK/NOK oder 2’100 DKK nicht überschreiten. MyCamper kann zusätzliche Verwaltungsgebühren erheben;

7.16.7 Mit nicht mehr gefahrenen Kilometern als vereinbart/erlaubt. Für jeden überzähligen Kilometer kann der Vermieter den in der Buchung angegebenen Betrag berechnen, höchstens jedoch CHF/EUR 0,8, SEK/NOK 8, DKK 6.

7.16.7.1 Wenn der Vermieter MyCamper nachweisen kann, dass diese zusätzlichen Kosten berechtigt waren und der Mieter nicht bereit ist, diese zu zahlen, behält sich MyCamper das Recht vor, diese Kosten von der Kaution des Mieters abzuziehen und an den Vermieter zu überweisen.

7.17 Die Kosten für Fahrzeugteile, die aufgrund gewöhnlichen Gebrauchs, Verschleisses oder eines Mangels ausfallen, der nicht dem Mieter oder der Reisegruppe zuzurechnen ist, trägt der Vermieter. Die Kosten für Fahrzeugteile, die aufgrund unsachgemässer Nutzung, Missbrauchs oder eines anderen Verhaltens, das dem Mieter oder der Reisegruppe zuzurechnen ist, ausfallen oder beschädigt werden, trägt der Mieter gemäss diesen Bedingungen. Ein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung aufgrund einer Panne oder eines Mangels richtet sich je nach Fall nach §7.11.3 und §10.21.

7.18 Die Aussenreinigung liegt in der Verantwortung des Vermieters.

7.19 Der Mieter muss das Fahrzeug im Rahmen des Mietvertrags selbst nutzen und darf es nicht an Dritte weitergeben (ausser an autorisierte zusätzliche Fahrer) und darf es nicht untervermieten.

7.20 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht mit Gegenständen beladen, die die Kapazität überlasten, die Sicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen. Der Mieter muss sich über das maximale Ladegewicht im Klaren sein und ist für alle Schäden verantwortlich und kann bei Überschreitung mit Geldstrafen belangt werden.

7.21 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht für Wettrennen, Motorsportveranstaltungen oder Ähnliches nutzen und es nicht auf Rennstrecken, Trainingsplätzen, Rundkursen oder bei Wettbewerben einsetzen.

7.22 Der Mieter muss die zusätzlichen Ausschlüsse in den allgemeinen Versicherungsbedingungen beachten.

7.23 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht als Taxi benutzen, um andere Fahrzeuge zu befördern oder zu verschieben, er darf keine gefährlichen Güter transportieren und das Fahrzeug nicht für Demonstrationen oder zum Transport von Werbung nutzen.

7.24 Der Mieter darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen oder eigenmächtige Reparaturen durchführen. Sollten Reparaturen notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf der Mieter diese nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters bei einem qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag geben. Sofern kein Verschulden des Mieters vorliegt, werden die Kosten für die Reparaturen vom Vermieter nach Vorlage der Originalbelege zurückerstattet.

7.25 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an andere Personen übergeben oder verschenken.

7.26 Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kann MyCamper als Vermittler auftreten, haftet jedoch nicht für Kosten oder Schäden.

7.27 Vorfälle höherer Gewalt, wie z. B. Streiks, Unruhen, Aufstände, terroristische Handlungen, Naturkatastrophen, Brände, Pandemien, Epidemien usw., die sich der Kontrolle der Beteiligten entziehen und nach Vertragsabschluss eintreten oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht existierten, befreien sowohl den Mieter als auch den Vermieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung (auf die geplante Reise) von ihren Verpflichtungen zur Erbringung der Leistungen gemäss dem Mietvertrag und diesen Bedingungen. In diesem Fall werden die beteiligten Parteien der anderen Partei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zukommen lassen. Beide Vertragsparteien nehmen jedoch ihre jeweiligen Leistungen gemäss dem Mietvertrag und diesen Bedingungen unmittelbar nach Beendigung des Ereignisses wieder auf. Wenn ein Vorfall höherer Gewalt länger als 3 aufeinanderfolgende Monate andauert, können sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund auflösen. In diesem Fall wird der Anteil des Vermieters nicht fällig.

8. Stornierungsbedingungen

8.1 Solange eine Buchungsanfrage noch nicht bestätigt ist, können Mieter und Vermieter eine Buchungsanfrage zurückziehen bzw. ablehnen. In beiden Fällen entstehen keine Kosten oder Verpflichtungen. Wann eine Buchung als bestätigt gilt, ist in 8.2 geregelt.

8.2 Im Falle einer Sofortbuchung gilt die Buchung als bestätigt, sobald der Mieter die erste Zahlung geleistet hat, während eine Nichtzahlung dazu führt, dass die Buchung ohne Stornierungsgebühren verfällt. Im Falle einer verbindlichen Buchung unter "Jetzt bezahlen" gilt die Buchung als bestätigt, sobald sie vom Eigentümer akzeptiert wurde und eine erste Zahlung durch den Mieter erfolgt ist. Jede Nichtzahlung führt zu einer verfallenen Buchung ohne Stornogebühren. Im Falle einer verbindlichen Buchung unter Später bezahlen gilt die Buchung als bestätigt, sobald die Buchungsanfrage vom Eigentümer angenommen wurde. Bei Nichtbezahlung oder Stornierung fallen Stornogebühren an und MyCamper ist berechtigt, die Buchung zu stornieren. Alle bestätigten Buchungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Mieter die von MyCamper verlangte Identitäts- und Hintergrundprüfung erfolgreich abschliesst. Schliesst der Mieter die erforderliche Prüfung nicht ab oder erfüllt die geltenden Prüfanforderungen nicht, kann MyCamper die Buchung stornieren. In diesen Fällen wird dem Mieter keine Stornierungsgebühr berechnet und der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Stornierung.

8.3 Der Vermieter kann wählen, welche Stornierungsbedingungen für sein Fahrzeug gelten. Der Vermieter kann zwischen den Stornierungsoptionen "Standard", "Flexibel" und "Streng" wählen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Eine Stornierung findet statt

Prozentualer Anteil des Mietpreises

Standard

Mehr als 60 Tage vor dem Check-in

0 %

60-30 Tage vor dem Check-in

25 %

Weniger als 30 Tage vor dem Check-in

100 %

Flexibel

Mehr als 60 Tage vor dem Check-in

0 %

60-7 Tage vor dem Check-in

25 %

Weniger als 7 Tage vor dem Check-in

100 %

Streng

30 Tage oder mehr vor dem Check-in

25 %

Weniger als 30 Tage vor dem Check-in

100 %

8.4 Zur Klarstellung: Wird eine Reservierung auf ein späteres Datum verschoben, bleibt die ursprüngliche Buchungsfrist für die Berechnung der Stornogebühren in Kraft. Die Verschiebung einer Reservierung auf ein späteres Datum verlängert die Stornierungsfrist nicht. Wird eine verschobene Reservierung später storniert, richten sich die Stornogebühren nach dem ursprünglichen Reservierungsdatum und den geltenden Stornierungsbedingungen. Wenn zum Beispiel eine Buchung, die innerhalb von 6 Tagen beginnen sollte, auf ein Datum drei Monate in der Zukunft verschoben und anschliessend storniert wird, hat der Mieter nicht das Recht, Stornogebühren zu vermeiden, als ob die Stornierung mehr als 6 Tage im Voraus erfolgt wäre.

8.5 Der Mieter hat das Recht, eine Buchung auf der Grundlage der vom Vermieter für die Buchung gewählten Stornierungsregeln zu stornieren. Wenn der Mieter einen höheren Betrag als den unter „Prozentualer Anteil des Mietpreises“ angegebenen Betrag gezahlt hat, wird der überschüssige Betrag an den Mieter zurückerstattet. Der Vermieter erhält seinen Anteil, wenn 100 % des Betrages dem Mieter angelastet wurden.

8.6 Storniert ein Vermieter eine bestätigte Buchung, erhält der Mieter eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge, und alle ausstehenden Zahlungen werden storniert. Der Vermieter schuldet MyCamper einen Betrag in Höhe der Servicegebühr der Buchung. Diese Gebühr entfällt, wenn: (a) die Stornierung notwendig ist, weil das Fahrzeug vor Beginn der Mietdauer beschädigt wurde oder anderweitig nicht mehr vermietbar ist; oder (b) die Stornierung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Der Vermieter muss ausreichende Nachweise für die unter (a) oder (b) geltend gemachten Umstände erbringen. Dies gilt unabhängig davon, wie oder durch wen das Fahrzeug beschädigt wurde oder nicht mehr vermietbar ist. MyCamper kann die Nachweise prüfen und, soweit vernünftigerweise erforderlich, zusätzliche Informationen anfordern, um festzustellen, ob eine Ausnahme vorliegt. Erbringt der Vermieter keine ausreichenden Nachweise für das Vorliegen einer Ausnahme, bleibt die Servicegebühr geschuldet. Entstehen MyCamper infolge falscher oder irreführender Angaben des Vermieters angemessene zusätzliche Verwaltungs- oder Untersuchungskosten, kann MyCamper diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

8.7 Neben der Rückerstattung des Mietpreises kann der Mieter keine weiteren Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn der Vermieter eine bestätigte Buchung storniert.

8.8 Die Rückgabe des Fahrzeugs vor dem festgelegten Datum ist zulässig, sofern eine Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen wurde. In diesem Fall wird jedoch kein Teil des Mietpreises zurückerstattet.

8.9 Bei Buchungen mit Omocom-Versicherung, die nach dem 5. Oktober 2026 erstellt werden, wird die Versicherungsprämie zurückerstattet, wenn die Stornierung vor der vereinbarten Check-in-Zeit und vor Abschluss des Check-ins erfolgt.

8.10 Sobald eine Buchungsanfrage bestätigt wurde, wird die für die Annullierungskostenversicherung gezahlte Prämie unter keinen Umständen zurückerstattet, unabhängig von der geltenden Stornierungsbedingung und vom Zeitpunkt der Stornierung.

9. Dauer, Aufhebung und Verlängerung des Mietvertrags

9.1 Der Mietvertrag gilt für einen bestimmten Zeitraum. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können den Mietvertrag vor Ablauf nur gemäss den Stornierungsbedingungen von MyCamper in §8 der Stornierungsbedingungen kündigen.

9.2 Die Buchung gilt als vom Mieter storniert, wenn er das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der im Mietvertrag vereinbarten Abholzeit abgeholt hat. In diesem Fall wird nichts vom Mietpreis zurückerstattet.

9.3 Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der Mietzeit gilt als Kündigung des Mietvertrags, hat jedoch keine Auswirkungen auf den Mietpreis.

9.4 Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur über die MyCamper-Plattform möglich. Eine Änderungsanfrage wird vom Mieter erstellt und muss vom Vermieter akzeptiert werden. Wird eine Verlängerung der Mietzeit nicht akzeptiert, gilt die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit.

10. Schäden, rückwirkende Kosten und Strafgebühren

10.1 Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug und/oder an dessen Ausrüstung, die während der Mietdauer entstehen und dem Mieter oder der Reisegruppe zuzurechnen sind. Die Haftung des Mieters ist für jeden einzelnen Schadenfall auf den anwendbaren Selbstbehalt begrenzt. Entstehen mehrere Schäden aus demselben Vorfall, gilt für sie ein einziger Selbstbehalt. Ist das Fahrzeug durch eine für die Buchung geltende Versicherung gedeckt, richtet sich der Selbstbehalt nach den anwendbaren Versicherungsbedingungen. Andernfalls wird der Selbstbehalt vom Vermieter vor Erstellung des Mietvertrags festgelegt. Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Vermieter für entgangene zukünftige Mieteinnahmen zu entschädigen.

10.2 Der Selbstbehalt gilt nur für Schäden am Fahrzeug und/oder an der Ausstattung. Der Vermieter kann keine Entschädigung für Schäden verlangen, die den Selbstbehalt übersteigen, wenn es nicht mehr als einen Vorfall gegeben hat und nicht mehr als ein Versicherungsfall durchgeführt werden muss. Der Vermieter kann sich, wenn er möchte, für die zusätzlichen Kosten versichern.

10.3 Die Höhe der Entschädigung für Schäden am Fahrzeug und/oder an der Ausstattung richtet sich nach dem Marktwert, z. B. Wertminderung aufgrund von Alter und Form/Qualität.

10.4 Jeder Schaden muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Check-out an MyCamper und ggf. an die Plattformversicherung gemeldet werden.

10.4.1 Geschieht dies nicht, kann die Plattformversicherung die Bearbeitung Ihres Anspruchs ablehnen und MyCamper behält sich das Recht vor, die Buchung als abgeschlossen zu betrachten und/oder von der Vermittlung zwischen den Parteien zurückzutreten.

10.5 Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs oder des Fahrzeuginventars muss der Vermieter den Kaufbeleg als Nachweis für die Kosten vorlegen.

10.5.1 Eine Rechnung oder Quittung für ausgeführte Reparaturen oder einen erfolgten Ersatz gilt als gültiger Nachweis der tatsächlichen Kosten. Ein Kostenvoranschlag oder eine Offerte eines professionellen Reparaturbetriebs kann verwendet werden, wenn der Mieter diesen bzw. diese akzeptiert. Bestreitet der Mieter die Höhe des Kostenvoranschlags oder der Offerte, kann der Vermieter verpflichtet werden, zusätzliche Belege vorzulegen, beispielsweise einen zweiten unabhängigen Kostenvoranschlag oder die Schlussrechnung für die ausgeführte Reparatur oder den erfolgten Ersatz. MyCamper ist nicht dafür verantwortlich, die technische Notwendigkeit oder den Marktpreis einzelner Reparaturen zu beurteilen.

10.6 Treten während der Mietdauer oberflächliche Schäden kosmetischer Art auf, gibt der Vermieter der Reparatur gegenüber dem Ersatz des betroffenen Teils den Vorzug. Die Kosten der Reparatur trägt der Mieter. Zu den oberflächlichen Schäden kosmetischer Art gehören unter anderem: nicht entfernbare Flecken (Öl, Kaffee usw.) auf Stoffen wie Matratzen, Vorhängen oder ähnlichen Oberflächen, Kratzer auf jeder Art von Oberfläche wie Türen, Trennwänden, Schränken, Böden usw., Splitter auf empfindlichen Oberflächen wie Waschbecken, Spülbecken, Duschen, Lampen usw., Schrammen auf Trennwänden, Schränken, Türen usw., kleine Brandflecken auf Tischen, Arbeitsplatten, Stoffen, Böden usw. Wenn es nicht möglich ist, oberflächliche Schäden kosmetischer Natur zu reparieren, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu entschädigen. Die Beteiligten einigen sich auf eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung des Ausmasses des Schadens und des ursprünglichen Preises des beschädigten Elements. Je nach Land, in dem die Vermietung stattfindet, kann der Mieter während der Buchung eine zusätzliche Innenraumversicherung abschliessen, die die Schäden im Innenraum gemäss den Versicherungsbedingungen abdeckt. Bei Unstimmigkeiten, Streitigkeiten oder Ansprüchen zwischen dem Mieter und dem Vermieter muss die fordernde Person in der Lage sein, MyCamper oder der anderen Person entsprechende Nachweise (Fotos, Rechnungen usw.) vorzulegen. Die Haftung beschränkt sich auf die Reparatur- oder Ersatzkosten des/der beschädigten Gegenstandes/Gegenstände und erstreckt sich nicht auf unbeschädigte Gegenstände oder Komponenten. Wenn der beschädigte Gegenstand Teil eines Sets ist (z. B. Kissenbezüge, Laken, Geschirr), ist der Mieter nur für die Ersatzkosten des beschädigten Gegenstands verantwortlich, nicht für das gesamte Set. In jedem Fall sollte die Reparatur oder Behebung zu den geringstmöglichen Kosten durchgeführt werden.

10.6.1 Können die Parteien keine Einigung erzielen, behält sich MyCamper das Recht vor, eine Entscheidung auf der Grundlage von Beweisen zu treffen.

10.6.2 Wenn die Beweislage unklar ist, behält sich MyCamper das Recht vor, sich von der Vermittlung zurückzuziehen und es den Parteien zu überlassen, eine Einigung zu erzielen.

10.7 In schwerwiegenden Fällen oder bei Mängeln/Schäden am Fahrzeug kann MyCamper einen unabhängigen Fachexperten beauftragen, der die Mängel/Schäden final für die Beteiligten aufnimmt und bewertet. Die Kosten dafür werden dem Vermieter und dem Mieter grundsätzlich zu je 50 % in Rechnung gestellt. Stellt sich nach der Begutachtung durch den Fachexperten heraus, dass eine Partei im Unrecht ist, trägt diese Partei die Kosten des Fachexperten oder, wenn beide Parteien teilweise im Unrecht sind, tragen der Mieter und der Vermieter die Kosten des Fachexperten im Verhältnis zu ihrer massgeblichen/unterlegenen Position. Der so vom Fachexperten festgestellte Mangel/Schaden ist für den Mieter wie auch den Vermieter verbindlich.

10.8 Alle Länder, in denen die internationale Versicherungskarte des Vermieters gültig ist und in die gemäss den Bestimmungen des Mietvertrags gereist werden darf, können mit dem Fahrzeug besucht werden. Länder, die sich ganz oder teilweise im Krieg befinden, sowie Länder, in denen mit Krieg oder Unruhen zu rechnen ist, dürfen nicht bereist werden.

10.9 Bei Fahrzeugen, die durch die von MyCamper vermittelte Versicherungslösung abgedeckt sind, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung immer Vorrang.

10.10 Für den Fall, dass die Polizei oder die Justiz das Fahrzeug beschlagnahmt, weil der Mieter nach deren Ansicht im Besitz von Drogen war, unvorsichtig gefahren ist, die Aufsicht über das Fahrzeug vernachlässigt hat oder in andere Straftaten oder Verstösse verwickelt war, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter für alle Schäden und entgangenen Einkünfte im Zusammenhang mit angenommenen Buchungen, die verhindert oder erschwert wurden, zu entschädigen. Alle Kosten, die der Vermieter aus den oben genannten Gründen zahlen muss, ob rechtlich oder anderweitig, gehen zu Lasten des Mieters.

10.11 Der Vermieter wird unabhängig vom Selbstbehalt vollständig für die Kosten und Verluste entschädigt, die der Mieter oder die Reisegruppe im Falle eines unverantwortlichen, fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens verursacht, das zu einem Einbruch in das Fahrzeug, einem Diebstahl von oder aus dem Fahrzeug und einer Beschädigung des Fahrzeugs führt.

10.12 Im Falle einer Panne eines versicherten Fahrzeugs ist gemäss den auf der Plattform unter Versicherung veröffentlichten Informationen vorzugehen. Sollte die Pannenhilfe bereits beim Fahrzeug inbegriffen sein oder sollte der Mieter als Person versichert sein, ist der Mieter verpflichtet, diesen Pannendienst so schnell wie möglich zu kontaktieren. Wenn das Fahrzeug keine Pannenversicherung hat und der Mieter den Pannendienst nicht im Buchungsprozess gebucht hat, muss der Mieter die Kosten im Zusammenhang mit der Panne selbst tragen. In jedem Fall muss der Vermieter im Falle einer Panne sofort informiert werden.

10.13 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Falle einer Panne oder eines Unfalls unverzüglich zu benachrichtigen, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen und ggf. die örtliche Polizei zu benachrichtigen, wenn es zu einem Unfall/Schaden am Fahrzeug kommt, z. B. durch einen Unfall oder Diebstahl während der Mietzeit. Im Falle einer Beschädigung oder eines Unfalls eines Fahrzeugs, das durch die MyCamper-Helvetia (ehemals Baloise)-Versicherung abgedeckt ist, muss gemäss dem Informationsblatt "Was ist im Falle einer Panne oder eines Schadens zu tun" vorgegangen werden, das auf der Plattform in den Buchungsdetails zu finden ist oder mit der Buchungsbestätigung zugestellt wurde. In allen anderen Fällen muss der Mieter den Vermieter und seine Fahrzeugversicherung unverzüglich benachrichtigen.

10.14 Der Vermieter ist niemals für persönliche, psychische, materielle, Sach- oder Körperschäden verantwortlich, die der Mieter oder die Reisegruppe aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs, mechanischer Defekte, Verkehrsunfälle, Einzel- oder Massenkollisionen erleidet, es sei denn, der Schaden ist aufgrund von Mängeln am Fahrzeug entstanden, die dem Vermieter bekannt waren, über die er den Mieter aber nicht informiert hat.

10.15 Besteht vor einem versicherten Schadenereignis am Camper ein mangelhafter Zustand oder ein Vorschaden, sodass der Vermieter durch die Instandsetzung des versicherten Schadens einen Mehrwert erzielt, muss der Fahrzeughalter den entsprechend angemessenen Kostenanteil der Instandsetzung selbst übernehmen (Vorteilsanrechnung). Bei bereits erfolgten Auszahlungen von Schäden (an den Fahrzeugbesitzer), welche jedoch nicht repariert wurden, werden bei einem erneuten Schaden an der gleichen Schadenzone des Campers nur die Kosten der Schadenerweiterung entschädigt respektive die bereits erfolgten Auszahlungen vom Schadenbetrag abgezogen.

10.16 Versucht der Vermieter, vom Mieter eine Entschädigung für Schäden zu erhalten, die vor der Mietzeit entstanden sind, werden ihm alle Kosten für das notwendige Gutachten, die Schadensverwaltung und zusätzliche Verwaltungskosten mit einem Mindestbetrag von CHF/EUR 1’000 oder SEK/NOK 10’000 oder DKK 7’000 pro Ereignis in Rechnung gestellt. Die Polizei kann benachrichtigt werden und der Vermieter kann wegen Versicherungsbetrugs angeklagt werden.

10.17 Wenn das Fahrzeug nicht durch die über die Plattform angebotene Versicherungslösung abgedeckt ist, ist der Eigentümer selbst dafür verantwortlich, seiner derzeitigen Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, dass das Fahrzeug für die Vermietung genutzt wird, und sicherzustellen, dass die Versicherung auch für die Vermietung gilt. Gegebenenfalls muss der Eigentümer überprüfen, ob die zulässige Kilometerleistung der derzeitigen Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs geändert werden muss, und dies der Versicherungsgesellschaft entsprechend mitteilen. Der Vermieter ist auch dafür verantwortlich, dass allfällig erforderliche Vermietungsgenehmigungen vorliegen.

10.18 Beim Check-out kann der Vermieter zusätzliche Kosten angeben, die vom Mieter zu zahlen sind. Dazu gehören unter anderem: Zuschläge für Extrakilometer, Bussgelder, Zollgebühren, Schäden, Selbstbeteiligungen, Gebühren für eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs oder eine notwendige Reinigung des Fahrzeugs. Wenn der Vermieter das Fahrzeug aufgrund von Schäden, die der Mieter während der Mietzeit verursacht hat (ausgenommen Verschleiss), reparieren muss, kann der Vermieter ausserdem eine angemessene Bearbeitungsgebühr von höchstens CHF/EUR 100, SEK/NOK 1’000, DKK 700 berechnen. Die zusätzlichen Kosten werden dem Vermieter bezahlt, nachdem sie vom Mieter eingezogen worden sind. Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr kann anfallen. Wenn diese zusätzlichen Kosten nachgewiesen, aber vom Mieter nicht bezahlt werden, behält sich MyCamper das Recht vor, die zusätzlichen Kosten von der Kaution des Mieters abzuziehen und sie an den Vermieter zu überweisen, zuzüglich der Gebühren an MyCamper auf der Grundlage des Nachweises. Wenn keine Kaution von MyCamper verwaltet wird, kann MyCamper von der Vermittlung zurücktreten und die Parteien der Vereinbarung überlassen und die Buchung als erledigt akzeptieren.

10.19 Der Vermieter kann Mehrkosten bis zu sechs Monate nach Ende der Mietzeit geltend machen, muss dies aber tun, sobald die Mehrkosten erkennbar oder abschätzbar sind. Zur Klarstellung: Die Sechsmonatsfrist gilt nur für solche Mehrkosten, die für die Plattformversicherung nicht relevant sind und die innerhalb der regulären Frist vernünftigerweise nicht ermittelt oder abgeschätzt werden konnten. Der Vermieter muss unbestreitbar nachweisen können, dass diese Kosten während der Mietzeit entstanden sind.

10.20 Wenn der Mieter der Zahlung der zusätzlichen Kosten, die nach dem Check-out entstanden sind, widersprechen möchte, muss er den Vermieter innerhalb der angegebenen Frist oder, wenn keine Frist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen über die Plattform informieren. Geschieht dies nicht, wird davon ausgegangen, dass der Mieter der Zahlung der Zusatzkosten zugestimmt hat.

10.21 Wird das Fahrzeug während der Mietdauer aufgrund einer Panne oder eines Mangels, der nicht dem Mieter oder der Reisegruppe zuzurechnen ist, fahruntüchtig oder anderweitig für seinen bestimmungsgemässen Zweck unbrauchbar, muss der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich melden und, soweit zumutbar möglich, Gelegenheit geben, das Problem zu beheben. Kann das Problem nicht in zumutbarer Weise behoben werden und stellt der Vermieter kein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung, hat der Mieter Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte. Die Erstattung errechnet sich auf Grundlage des Teils der Mietdauer, in dem das Fahrzeug aufgrund der Panne oder des Mangels unbrauchbar war. Der Vermieter ist für die anteilige Rückerstattung des eigenen Anteils am Mietpreis verantwortlich, während MyCamper für die anteilige Rückerstattung der Servicegebühr verantwortlich ist. Versicherungskosten sind von der Rückerstattung ausgenommen. Der Mieter muss ausreichende Nachweise für die Panne oder den Mangel, den Zeitraum, in dem das Fahrzeug unbrauchbar war, und, soweit zumutbar möglich, die Ursache des Problems erbringen. Belegen die vorliegenden Nachweise in nachvollziehbarer Weise, dass die Panne oder der Mangel vom Mieter oder der Reisegruppe verursacht wurde, besteht nach dieser Bestimmung kein Anspruch auf Rückerstattung, und daraus entstehende Kosten können gemäss diesen Bedingungen in Rechnung gestellt werden. Können die Ursache der Panne oder die Verantwortung dafür nach Prüfung der von beiden Parteien vorgelegten Nachweise nicht in zumutbarer Weise festgestellt werden, hat der Mieter Anspruch auf 50% der andernfalls geltenden anteiligen Rückerstattung für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug unbrauchbar war. Die Rückerstattung nach dieser Bestimmung stellt eine Ausnahme von der allgemeinen Regel dar, wonach eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Rückerstattung begründet. Unabhängig von der Ursache der Panne oder des Mangels kann MyCamper den Mieter bei der Suche nach einem Ersatzfahrzeug unterstützen. MyCamper garantiert nicht die Verfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs und ist nicht verpflichtet, ein solches zur Verfügung zu stellen.

10.22 Der Mieter haftet für Schäden, die durch Reifenpannen an Reifen entstehen, die nicht älter als acht Jahre sind und deren Funktionstüchtigkeit der Mieter beim Check-in bestätigt hat. Der Vermieter muss in der Lage sein, unbestreitbare Beweise dafür vorzulegen, dass die Reifen nicht älter als acht Jahre sind. Sind die Reifen älter als acht Jahre, haftet der Vermieter für den Schaden, es sei denn, das Platzen des Reifens ist auf ein Unfallereignis zurückzuführen, das mit dem Fahrverhalten des Mieters zusammenhängt.

10.23 Weder MyCamper noch der Mieter zahlen eine Entschädigung an den Vermieter, wenn der Vermieter sich vor, während oder nach der Mietzeit zu seinem Fahrzeug transportiert werden muss.

10.24 Wenn der Vermieter zum Zeitpunkt der Buchung eines oder mehrere der folgenden Verbote in sein Fahrzeugprofil aufgenommen hat, wird der Mieter für die Missachtung des Verbots mit der folgenden Geldstrafe belastet. Der Vermieter muss eindeutige Beweise dafür vorlegen können, dass die Reisegruppe gegen die Regeln verstossen hat. Die Geldstrafen werden in der Währung des Vermieters gezahlt und es können Verwaltungsgebühren von MyCamper hinzugefügt werden.

10.24.1 Rauchen im Fahrzeug CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 oder DKK 3’500 (ohne Reinigungskosten)

10.24.2 Haustiere im Fahrzeug CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 oder DKK 3’500 (ohne Reinigungskosten)

10.24.3 Reisen mit dem Fahrzeug ausserhalb der im Mietvertrag aufgeführten Länder CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 oder DKK 3’500 (ausgenommen Kosten für Folgeschäden wie unversicherte Schäden am Fahrzeug oder an Dritten)

10.24.4 Für den Besuch eines Festivals mit dem Fahrzeug CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 oder DKK 3’500

10.25 Wenn sowohl der Vermieter als auch der Mieter Beweise gemäss §10.12-10.18 vorlegen und nicht eindeutig festgestellt werden kann, wer im Recht war, sind der Vermieter und der Mieter jeweils zur Hälfte für den aktuellen Betrag verantwortlich. MyCamper ist nicht verpflichtet, den Vermieter oder Mieter zu entschädigen oder zu entlohnen.

10.26 Sollte der Vermieter oder Mieter MyCamper einen Restbetrag schulden, kann MyCamper dem Mieter oder Vermieter eine Rechnung stellen oder, falls eine zukünftige Buchung vorliegt, den ausstehenden Betrag mit dem Preis einer zukünftigen Buchung verrechnen.

11. Bewertungssystem und Nachrichten

11.1 Jeder Nutzer kann andere Nutzer auf der Plattform bewerten.

11.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Bewertung anderer Nutzer wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Unwahre, beleidigende oder andere ungesetzliche oder unangemessene Kommentare sind verboten.

11.3 Eine Nutzung des Bewertungssystems, die nicht mit seinem Zweck übereinstimmt, ist nicht erlaubt. Dazu gehören insbesondere Einträge, die von Personen vorgenommen werden, die miteinander verbunden sind oder die es nicht gibt, sowie Selbstbewertungen.

11.4 Die Bewertungen werden von MyCamper nicht immer überprüft. MyCamper kann keine Verantwortung für die Korrektheit oder Angemessenheit der Bewertungen übernehmen. MyCamper behält sich das Recht vor, Bewertungen oder Kommentare ohne Angabe von Gründen zu löschen.

11.5 Ansonsten gelten die Informationen auf der Plattform über das MyCamper-Bewertungssystem.

11.6 MyCamper kann automatisierte Tools, einschliesslich KI, einsetzen, um Nachrichten und andere Inhalte auf der Plattform im Hinblick auf Sicherheit, Betrugsprävention und die Einhaltung dieser Bedingungen zu überprüfen. Dies kann dazu führen, dass eine Nachricht oder andere Inhalte verzögert, markiert oder blockiert werden. MyCamper garantiert nicht, dass die automatisierte Überprüfung alle Verstösse erkennt. MyCamper kann Nachrichten- und Inhaltsdaten zudem nutzen, um diese Tools zu entwickeln, zu testen und zu verbessern, und zwar für dieselben Zwecke der Sicherheit, der Betrugsprävention und der Einhaltung dieser Bedingungen.

12. Zahlung und Gebühren

12.1 Der Mieter zahlt den mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbarten Mietpreis. Normalerweise werden dem Mieter 25 % des Mietpreises in Rechnung gestellt, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage akzeptiert oder wenn eine Sofortbuchung vorgenommen wird. Spätestens 30 Tage vor Mietbeginn müssen die restlichen 75 % bezahlt werden. Wird der Mietvertrag weniger als 30 Tage vor Mietbeginn abgeschlossen, wird der gesamte Mietpreis nach dem Akzeptieren der Buchungsanfrage durch den Vermieter oder bei einer Sofortbuchung in Rechnung gestellt. Die Stichtage und Prozentsätze können von MyCamper einseitig geändert werden. Die geltenden Stichtage und Prozentsätze werden auf der Plattform angezeigt.

12.2 Die Währung der zu zahlenden Beträge ist immer die Währung des Vermieters. MyCamper zeigt Richtpreise in verschiedenen Währungen an, abhängig von der Sprachauswahl des Mieters, umgerechnet von der Originalwährung zu einem Mittelkurs. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die eigene Bank, der eigene Kartenherausgeber oder der eigene Zahlungsdienstleister einen eigenen Wechselkurs anwenden und/oder Währungsumrechnungs- oder sonstige Gebühren erheben kann. Rückerstattungen erfolgen in der Währung des Vermieters, in der die Buchung vorgenommen wurde. Aufgrund von Wechselkursänderungen und/oder Gebühren der Bank, des Kartenherausgebers oder des Zahlungsdienstleisters des Mieters kann der Betrag, den der Mieter in der eigenen Währung erhält, von dem ursprünglich in dieser Währung gezahlten Betrag abweichen. MyCamper leistet keine Entschädigung für Differenzen, die sich aus Wechselkursschwankungen oder aus Gebühren, Kosten oder Wechselkursen von Banken, Kartenherausgebern oder Zahlungsdienstleistern ergeben.

12.3 Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, sicherzustellen, dass das angegebene Bankkonto auf die gleiche Währung und das gleiche Land wie das Fahrzeug lautet. D.h. wenn ein Fahrzeug in der Schweiz gelistet ist, muss das angegebene Bankkonto in der Schweiz in CHF sein, während z. B. Fahrzeuge, die in Schweden gelistet sind, mit einem Bankkonto in Schweden in SEK verbunden sein müssen. Sofern keine Vereinbarung zwischen MyCamper und dem Vermieter über die Verwendung eines anderen Bankkontos besteht, kann MyCamper dem Vermieter die Zahlungsgebühren von Stripe belasten, die bei Auszahlungen in einer anderen Währung oder in ein anderes Land anfallen.

12.4 MyCamper behält sich das Recht vor, eine Servicegebühr zu erheben. Diese Gebühr wird automatisch zu dem vom Vermieter festgelegten Preis hinzugefügt. MyCamper ist berechtigt, diese Gebühr (Betrag und/oder Prozentsatz) für neue Buchungen zu ändern.

12.5 MyCamper zieht die Versicherungsprämie im Namen des Versicherungsgebers ein. Die Prämie wird vom Versicherungsgeber festgelegt und hängt von Faktoren wie dem Markt, dem Fahrzeug, der Mietdauer und der gewählten Deckung ab. Sie wird zu dem vom Vermieter festgelegten Preis hinzugefügt. Ab dem 5. Oktober 2026 erhebt MyCamper keine separate Servicegebühr auf die Versicherungsprämie. MyCamper erhält vom Versicherungsgeber oder dessen Vertreter eine Provision für den Vertrieb der Versicherung, wie im Abschnitt Versicherungsvertrieb beschrieben.

12.6 Die Zahlungen können in Zusammenarbeit mit einer Drittpartei abgewickelt werden. Der Verdienst des Vermieters wird ausgezahlt, wenn der Check-in abgeschlossen ist und der Mieter seine Gebühren bezahlt hat. Beachten Sie, dass die Auszahlung bis zu 10 Tage dauern kann, bevor sie auf dem Konto des Empfängers verfügbar ist.

12.7 Der an den Vermieter oder Mieter überwiesene Betrag basiert auf den Daten von MyCamper, ausser in Fällen, in denen die Daten nachweislich falsch sind. In solchen Fällen muss der Vermieter oder Mieter MyCamper so schnell wie möglich darüber informieren.

12.8 MyCamper ist nicht dafür verantwortlich, wenn bei der Erstellung des Mietvertrags Fehler gemacht werden, wie z. B. das gewünschte Datum oder der Fahrzeugtyp.

12.9 Der Mieter verpflichtet sich, die vom Vermieter oder MyCamper verlangte Kautionsgebühr vor dem Check-in zu bezahlen. In den Fällen, in denen MyCamper eine Barzahlung der Kaution zulässt, kann die Kaution beim Check-in gezahlt werden. Die Kaution kann nach Ablauf des Mietvertrages zur Begleichung von Zusatzkosten verwendet werden, die der Mieter dem Vermieter oder der Plattformversicherung schuldet. Die gezahlte Kaution wird nach allfälligem Abzug der Zusatzkosten und/oder Selbstbehalte an den Mieter zurückerstattet, nachdem alle allfälligen Versicherungsfälle abgeschlossen sind. Wenn der Mieter einer Belastung der Kaution weder zustimmt noch diese ablehnt, ist MyCamper berechtigt, den nachgewiesenen Betrag von der Kaution abzuziehen. MyCamper ist berechtigt, für die Bearbeitung der Kaution Verwaltungsgebühren zu erheben.

12.10 Im Falle eines Versicherungsanspruchs im Zusammenhang mit der Vermietung behält MyCamper die Kaution des Mieters bis zur Klärung des Versicherungsfalls ein. Die Kaution kann zur Deckung der Selbstbeteiligung gemäss den Versicherungsbedingungen verwendet werden. Die für die Bearbeitung und Abwicklung eines Versicherungsfalls erforderliche Zeit wird vom Versicherer festgelegt und liegt ausserhalb des Einflussbereichs von MyCamper. MyCamper wird den rückerstattungsfähigen Teil der Kaution so schnell wie möglich nach Erhalt der Bestätigung des Versicherungsfalls durch den Versicherer an den Mieter überweisen.

12.11 Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Einbehaltung der Kaution für einen begrenzten Zeitraum zu beantragen. Dies kann erfolgen, wenn Zeit benötigt wird, um Reparaturkosten zu ermitteln oder einen Versicherungsfall zu klären, und erfolgt gemäss dem jeweils geltenden Verfahren von MyCamper. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, dafür zu sorgen, dass diese Untersuchung zügig durchgeführt wird, damit die Kaution zurücküberwiesen werden kann. Falls die Versicherung des Vermieters dies verlangt, kann der Vermieter die Kaution direkt erhalten. MyCamper ist dann nicht mehr an der Verwaltung der Kaution beteiligt.

12.12 Durch die Angabe der Zahlungsdaten auf der MyCamper-Plattform ermächtigt der Mieter MyCamper, seine Zahlungsmethode für zukünftige Zahlungen ohne sein aktives Zutun (ausserhalb der Sitzung) sicher zu speichern und zu belasten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Selbstbehalte aus Schäden, Unfällen oder Verlusten während der Mietdauer, wie in den Versicherungsbedingungen beschrieben.

12.13 Alle Zahlungen werden über den sicheren Zahlungspartner von MyCamper, Stripe, abgewickelt. Der Mieter erkennt an, dass Stripe in einigen Fällen zusätzliche Authentifizierungsschritte verlangen kann, und erklärt sich bereit, bei Bedarf an solchen Schritten mitzuwirken.

12.14 Der Vermieter darf keine Kaution für ein Fahrzeug verlangen, das er nicht ausleihen will oder kann. Sollte ein Vermieter eine solche Kaution verlangen oder versuchen, sie zu verlangen, ist MyCamper berechtigt, eine Geldstrafe in Höhe von CHF/EUR 1’000 oder SEK/NOK 10’000 oder DKK 7’000 zu verlangen.

12.15 Im Falle des Versuchs, einen anderen Nutzer oder MyCamper zu betrügen (z. B. durch das Anbieten eines nicht existierenden Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs, zu dessen Vermietung der Nutzer nicht berechtigt ist; das Anfordern direkter Zahlungen auf das Bankkonto des Nutzers ohne Grundlage; der Versuch, Zahlungen von MyCamper auf einer falschen Bemessungsgrundlage zu erhalten), ist MyCamper berechtigt, eine Geldstrafe in Höhe von CHF/EUR 10’000 oder SEK/NOK 100’000 oder DKK 70’000 zu verlangen.

12.16 Alle Bussgelder, Zusatzkosten, Erstattungen und ähnliche Kosten müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Auftauchen bezahlt werden, sofern nicht anders angegeben oder mit MyCamper vereinbart. Danach werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % fällig.

12.17 Der Vermieter ist dafür verantwortlich, sein Einkommen bei der zuständigen Behörde zu melden. Wenn der Vermieter unternehmerische Tätigkeiten ausübt und umsatzsteuerpflichtig ist, ist er verpflichtet, dies dem Mieter und der zuständigen Behörde zu melden. MyCamper ist nicht für die Versäumnisse des Vermieters in diesem Bereich verantwortlich.

12.18 MyCamper erbringt Vermittlungsdienstleistungen und ist daher nicht für die Mehrwertsteuer und/oder die Steuerpflicht des Mieters oder des Vermieters verantwortlich. Die Parteien sind daher selbst für die Befolgung der geltenden Steuer- und Zollgesetze verantwortlich.

12.19 Mieter und Eigentümer erteilen der Plattform hiermit die vertragliche Ermächtigung, im Namen des angeschlossenen Kontos von Mietern und Vermietern Anweisungen an Stripe für die Transaktionsverarbeitung und andere bestimmte Dienstleistungen zu übermitteln. Darüber hinaus erklären sich Mieter und Vermieter damit einverstanden, dass MyCamper Gelder von Mietern und Vermietern auf einem Stripe-Konto im Namen von MyCamper unter der Bedingung, dass MyCamper diese Gelder nur in Übereinstimmung mit den Mietverträgen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwahrt.

13. IP-Rechte

13.1 MyCamper besitzt alle Rechte am MyCamper-Service und am Plattforminhalt. Davon ausgenommen sind Nutzerinhalte, für die die Ziffern 13.5 bis 13.7 gelten.

13.2 MyCamper gewährt ein beschränktes, persönliches, widerrufliches, nicht ausschliessliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen von MyCamper.

13.3 Ohne die schriftliche Zustimmung von MyCamper ist es verboten, wesentliche Teile des Inhalts abzufragen, zu kopieren oder wiederzuverwenden oder wesentliche Teile der Datenbankinhalte wiederholt und systematisch abzufragen oder wiederzuverwenden. Das automatische Kopieren von Inhalten durch sogenannte Spider, Crawler und Robots oder Ähnliches ist nur dann erlaubt, wenn die in der robots.txt-Datei genannten Bedingungen erfüllt sind.

13.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyCamper haben in keiner Weise die Absicht, IP-Rechte auf die Nutzer zu übertragen. Nutzer sollten nicht so handeln, dass sie die IP-Rechte von MyCamper verletzen, z. B. durch die Registrierung von Domain-Namen, Unternehmen oder Suchmaschinen-Suchbegriffen, die identisch oder ähnlich zu einem anderen Thema sind, das die IP-Rechte von MyCamper betrifft.

13.5 Gemäss den oben genannten Bedingungen bleiben deine IP-Rechte für alle Nutzerinhalte erhalten, die du auf der Plattform veröffentlichst, vorbehaltlich der MyCamper gemäss 13.6 und 13.7 eingeräumten Rechte.

13.6 Durch das Hochladen, Einreichen oder anderweitige Zurverfügungstellen von Nutzerinhalten auf der Plattform räumt der Nutzer MyCamper ein unentgeltliches, lizenzgebührenfreies, weltweites, nicht exklusives, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, die Nutzerinhalte zu nutzen, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zuzuschneiden, zu übersetzen, zu kürzen und mit anderem Material zu kombinieren sowie daraus abgeleitete Werke zu erstellen, um den Service zu betreiben, zu bewerben und zu vermarkten. Der Nutzer willigt in eine solche Bearbeitung ein und verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf jegliche Ansprüche aus dem Schutz der Werkintegrität. Bewertungen und Rezensionen können aus Platzgründen gekürzt, jedoch nicht so verändert werden, dass sich ihre Bedeutung ändert.

13.7 MyCamper hat somit das Recht, Nutzerinhalte zur Vermarktung des Dienstes zu verwenden. Dazu gehört z. B. Werbung in verschiedenen Medien oder auf Webseiten, auf den eigenen Seiten der Plattform sowie in Material, das von Agenturen, Medienpartnern oder anderen im Auftrag von MyCamper handelnden Dienstleistern erstellt wird.

13.8 Es verstösst gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyCamper, wenn du etwas löschst, versteckst, änderst oder unkenntlich machst, was in Bezug auf IP-Rechte erwähnt oder mitgeteilt wird.

13.9 Die gemäss 13.6 und 13.7 eingeräumten Rechte bestehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder nach Löschung des Nutzerkontos fort in Bezug auf (i) Nutzerinhalte, die MyCamper zu diesem Zeitpunkt bereits in veröffentlichtes oder geplantes Marketingmaterial aufgenommen hat, und (ii) Kopien, die bereits verbreitet wurden oder die MyCamper nicht in zumutbarer Weise zurückrufen kann. MyCamper stellt eine neue Nutzung der Nutzerinhalte innerhalb einer angemessenen Frist nach einem Löschungsantrag ein und entfernt auf Wunsch des Nutzers den Namen und andere direkte Identifikationsmerkmale aus jeder fortgesetzten Nutzung. Diese Bestimmung schränkt die Rechte des Nutzers nach geltendem Datenschutzrecht nicht ein.

14. Verantwortung

14.1 MyCamper ist nur ein Dienstleister, der Dienstleistungen vermittelt, und ist nicht für Schäden und andere Angelegenheiten im Rahmen des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter verantwortlich.

14.2 Jeder Ausfall, den MyCamper zu verantworten hat, ist auf einen Höchstbetrag von CHF/EUR 1’000 oder SEK/NOK 10’000 oder DKK 7’000 begrenzt. Die Gesamthaftung, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, wird diesen Betrag niemals übersteigen.

14.3 MyCamper haftet niemals für Schäden, die sich ergeben aus:

14.3.1 Informationen, die von Dritten stammen oder auf Webseiten Dritter verfügbar sind, auf die MyCamper verlinkt;

14.3.2 Informationen, die von Nutzern auf der Plattform veröffentlicht werden;

14.3.3 Beschädigung oder Verlust von Eigentum oder Fahrzeug;

14.3.4 Todesfälle oder Verletzungen, wenn sie nicht durch illegale Handlungen von MyCamper verursacht wurden;

14.3.5 Verkehrs- oder Parkverstösse;

14.3.6 Kraftstoffkosten;

14.3.7 Verstösse gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch andere Nutzer;

14.3.8 Auflösung des Mietvertrags, Löschung von Konten, Fahrzeugen oder anderen Gütern auf der Plattform.

14.4 Der Nutzer garantiert, dass MyCamper nicht für Schäden oder Kosten haftet, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die durch eine (angebliche) Verletzung von IP-Rechten, Forderungen Dritter, Eintreibungskosten, Rechtskosten, Einnahmeverluste, Geldstrafen und Anwaltskosten entstehen, die von MyCamper verursacht wurden oder sich aus: (i) MyCamper zurechenbaren Mängeln bei der Einhaltung dieser Bedingungen, (ii) der Nutzung der Dienste oder (iii) Schäden ergeben.

14.5 Der Nutzer stellt MyCamper von jeglichen Forderungen frei, die von Dritten (einschliesslich anderer Nutzer) gegen MyCamper erhoben werden und die darauf zurückzuführen sind, dass der Nutzer gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses verstossen hat. Der Nutzer übernimmt alle Kosten, die MyCamper aufgrund eines solchen Verstosses gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses entstehen, einschliesslich der Kosten für die Rechtsverteidigung (auch im Vorfeld eines Verfahrens). Weitergehende Ansprüche und Schadenersatzansprüche von MyCamper bleiben hiervon unberührt.

15. Kündigung

15.1 Nutzer des MyCamper-Services haben das Recht, die Nutzung des Dienstes jederzeit zu kündigen und ihr Konto zu löschen. Nutzer können ihr Konto nicht löschen, wenn sie aktive Buchungen haben. Die Löschung eines Kontos hat keine Auswirkungen auf die Mietverträge, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits abgeschlossen wurden.

15.2 Sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter (auch anderer Nutzer) oder Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen MyCamper und dem Nutzer verstösst oder ein Nutzer wiederholt negative Bewertungen im Bewertungssystem erhält, kann MyCamper nach eigenem Ermessen folgende Massnahmen ergreifen: (i) Abmahnung des Nutzers; (ii) Löschung einzelner Einträge; (iii) vorübergehende Sperrung des Nutzers oder eines Mietvertrages; (iv) Kündigung eines Mietvertrages; (v) dauerhafte Sperrung des Nutzers oder Löschung seiner Registrierung und fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens oder die Geltendmachung sonstiger Rechtsansprüche durch MyCamper bleibt vorbehalten.

15.3 Sollte ein Nutzer eine Zahlung von MyCamper erwarten oder zum Zeitpunkt der Kündigung ein positives Guthaben auf seinem Konto haben, garantiert MyCamper, dass die entsprechenden Beträge an den Nutzer überwiesen werden.

15.4 Alle Beträge, die der Nutzer MyCamper schuldet, werden eingefordert, sobald das Konto geschlossen wird.

16. Weitere Bedingungen/Schlussbestimmungen

16.1 Diese Bedingungen und alle daraus entstehenden und/oder damit verbundenen Streitigkeiten unterliegen dem Schweizer Recht. Der Verweis auf das Schweizer Recht bezieht sich auf die materiellen Rechtsnormen der Schweiz, nicht auf die Rechtsnormen des Landes. Es darf also keine Rück- oder Weiterverweisung stattfinden (no renvoi).

16.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben und/oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, werden vor einem ordentlichen Gericht verhandelt. Wenn MyCamper an der Streitigkeit als Vertragspartei beteiligt ist, müssen Streitigkeiten in jedem Fall vor einem Schweizer Gericht nach den Regeln der Schweizer Zivilprozessordnung ausgetragen werden.

16.3 Wenn einer der einzelnen Punkte dieser Geschäftsbedingungen aufgehoben wird, gelten die anderen Bedingungen weiterhin und MyCamper ersetzt den aufgehobenen Punkt durch einen, der ihm so weit wie möglich entspricht.

16.4 Wenn du ähnliche Dienste wie MyCamper gegen eine Gebühr anbietest, unabhängig davon, ob dein Kundenkreis gewerblich oder privat ist, stehst du im Wettbewerb mit MyCamper. Der Zugriff auf unsere Seite, das Herunterladen von Materialien oder der direkte oder indirekte Bezug von Inhalten von unserer Plattform ist dir strengstens untersagt. Wenn du gegen diese Bedingung verstösst, haftest du für alle Schäden, die uns entstehen könnten, und du kannst auch für alle Gewinne verantwortlich gemacht werden, die du aus einer solchen unbefugten Nutzung erzielst. MyCamper behält sich das Recht vor, jeder Person den Zugang zu seiner Webseite, seinen Diensten oder Daten nach eigenem Ermessen zu verweigern.

16.5 MyCamper behält sich das Recht vor, alle Vermögensgegenstände, Befugnisse, Rechte, Verpflichtungen und Dokumente im Zusammenhang mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einen Dritten zu übertragen oder zu verpfänden, und wird dich in diesem Fall benachrichtigen. Durch die Nutzung von MyCamper erklärst du dich damit einverstanden, in Zukunft mit jedem Dritten zusammenzuarbeiten, an den MyCamper den Service überträgt, und ihm die Ausübung aller durch die Übertragung erworbenen Rechte zu ermöglichen.

16.6 Bei Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter über einen Betrag, der den Höchstbetrag pro Vorfall nicht überschreitet, vereinbaren beide Parteien, die Angelegenheit unter sich zu regeln. MyCamper behält die Kaution für die Buchung ein und kann Ratschläge erteilen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Beilegung des Streits. Wenn alle relevanten Dokumente von beiden Parteien eingereicht und von MyCamper gründlich geprüft wurden und keine gegenseitige Einigung erzielt wurde und keine Klarheit über eine bessere Aufteilung besteht, zahlt MyCamper 50 % der Kaution an den Mieter und 50 % an den Vermieter zurück. Wenn für MyCamper klar ist, dass eine andere Aufteilung den tatsächlichen Kosten besser entspricht, kann MyCamper eine andere Aufteilung wählen. Für den Fall, dass eine der Parteien ein anderes Ergebnis wünscht, erklären sich sowohl der Mieter als auch der Vermieter ausdrücklich damit einverstanden, gerichtlich oder auf andere Weise gegen die Gegenpartei vorzugehen und nicht gegen MyCamper.

16.7 MyCamper hat keine Verpflichtungen gegenüber den Vertragsparteien in Bezug auf die angebotene Beratung und/oder das, was in diesem Zusammenhang geschieht.

16.8 Für alle Zustellungen, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgen, ist eine E-Mail ausreichend. Die Schriftform, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertragsverhältnis festgelegt ist, wird auch durch E-Mails gewahrt.

17. Versicherungsvertrieb

17.1 In Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Deutschland und Österreich tritt MyCamper als Versicherungsvermittler auf. Die MyCamper Nordic AB ist als gebundener Versicherungsvermittler nach dem schwedischen Gesetz über den Versicherungsvertrieb registriert und vertreibt im Zusammenhang mit deiner Buchung Versicherungen im Namen der Omocom Försäkring AB. Informationen über die Registrierung von MyCamper sind beim schwedischen Handelsregisteramt (Bolagsverket) erhältlich. Die Versicherungsvertriebstätigkeit wird von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) beaufsichtigt. Die Omocom Försäkring AB ist der Versicherungsgeber und für die Versicherungspolice verantwortlich. Die MyCamper Nordic AB erhält von der Omocom Försäkring AB eine Provision für den Vertrieb dieser Versicherung. Die Provision ist in der Versicherungsprämie enthalten und hat keinen Einfluss auf den Preis, den ein Mieter bezahlt . Bei Beschwerden zum Versicherungsvertrieb können sich Nutzer über die in den Versicherungsunterlagen angegebenen Kontaktdaten an MyCamper oder Omocom wenden.

17.2 In der Schweiz und in Liechtenstein: Die MyCamper AG ist gebundene Vermittlerin der Helvetia (ehemals Baloise) Insurance Ltd für die Versicherung SHAREasy Drive.

17.3 In allen Märkten trägt der Versicherungsgeber das Versicherungsrisiko und ist für die Versicherungspolice verantwortlich. Schadenfälle werden vom Versicherungsgeber oder von der in den Versicherungsbedingungen genannten Partei bearbeitet. MyCamper ist nicht der Versicherungsgeber und entscheidet nicht über Versicherungsansprüche.

17.4 MyCamper erteilt keine Versicherungsberatung.

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